Fotoaufnahmen
Diese Seite informiert über den Umgang mit Fotos für Print- und Onlinemedien an der Universität Göttingen.
Bitte achten Sie bei der Verwendung von Fotos immer auf die Einhaltung der Urheber- und Bildrechte.
Eine Auswahl an allgemeinen Fotos unserer Universität gibt es hier zum Download.
Die Nutzungslizenz entspricht CC-BY-SA 3.0 - den Namen der Bildfotograf*innen finden Sie durch klicken auf das jeweilige Bild, unter dem Feld "Metadaten" in der rechten Spalte.
Wenn Sie andere Fotomotive benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Hierbei hilft es uns, wenn Sie uns genau mitteilen, was auf den Bildern zu sehen sein sollte, in welchem Kontext sie stehen und wo sie veröffentlicht werden sollen.
Kann ich Stockfotos aus dem Internet verwenden?
- Die Verwendung von Stockfotos aus dem Internet betrachten wir kritisch und sollte weitestgehend vermieden werden: Stockfotos werden von tausenden Nutzern in vielen anderen Bereichen verwendet und der Auftritt der Universität / ihres Bereiches damit optisch austauschbar und nicht authentisch.
- Stockfotos werden meistens stark nachbearbeitet, wodurch eine Kombination mit eigenen Fotos von der Universität häufig unharmonisch wirkt und dem Gesamteindruck schadet.
- Zusätzlich gibt es häufig rechtliche Probleme bei (kostenlosen) Fotos aus dem Internet. Die Angabe zu Bildquellen, Urhebernennung und erlaubte Verwendungsmöglichkeiten sind oftmals sehr undurchsichtig. Dadurch kann der Einsatz solcher Bilder häufig ungewollt Urheber- oder Bildrechte verletzen und zu nicht unerheblichen Strafzahlungen führen.
- Bitte achten Sie bei der Verwendung von Stockfotos, dass sie der Bildsprache .der Universität entsprechen
Ob für Veranstaltungen, Mitarbeiterfotos, Lehr- oder Beratungssituationen – wir vermitteln Ihnen gerne den Kontakt zu unseren Fotografen und beantworten Fragen zu Kosten und Vorbereitung; sprechen Sie uns einfach an.
- Wie und ob der Urheber eines Fotos genannt werden möchte bestimmt der Urheber selbst. Bitte besprechen Sie diesen Punkt am besten direkt mit dem/ der Fotograf*in.
- Die Nennung des Urhebers muss einem Foto eindeutig zugeordnet werden – also entweder direkt am oder im Bild oder in einer separaten Auflistung. Beispiele dazu gibt es hier. Bitte beachten Sie dazu auch die ggf. abweichenden Angaben der jeweiligen (Online-) Bildanbietern, um Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
- Bitte prüfen Sie zuerst, ob es sich bei der Mahnung um Spam handelt, oder das dort angegebene Foto tatsächlich entsprechend unsachgemäß veröffentlicht wurde.
- Haben Sie gegebenenfalls einen Beleg für eine Bildlizenz, die ihre bisherige Nutzung rechtfertigt? Oder eine Einwilligungserklärung der abgebildeten Person?
- Falls die Abmahnung gerechtfertigt ist, entfernen Sie bitte das betroffene Bild schnellst möglichst von der Website und begleichen Sie die Mahnkosten.
- Um Abmahnung zu vermeiden ist es wichtig, dass alle Kolleg*innen, welche Bilder erstellen und/ oder öffentlich verbreiten über das Thema Bildrechte informiert sind.
- Auf Nachfrage bietet die Abteilung Öffentlichkeitsarbeit Beratungsangebote zum Thema Bildrechte an.