Nachweis studienrelevanter Auslandsaufenthalt Master of Education
Studierende im Master of Education benötigen eine vom Seminar für Romanische Philologie ausgestellte Bescheinigung über die Absolvierung eines studienrelevanten Auslandsaufenthalt von mindestens drei Monaten in einer Sprachregion ihres Studienfachs (Auslandssemester, Praktikum, PAD-Sprachassistenz o.Ä.).
Bitte füllen Sie das Formular aus und legen es den Seminarbeauftragten gemeinsam mit einem Dokument, das den Aufenthalt über die Dauer von drei Monaten bescheinigt, zur Unterschrift vor (Französisch: Mélanie Dijoux; Spanisch: apl. Prof. Dr. Annette Paatz).
Die Bescheinigung ist im Prüfungsamt der Sozialwissenschaftlichen Fakultät bei der Anmeldung zur Masterarbeit einzureichen.
Achtung: Sie benötigen diese Bescheinigung des Seminars für Romanische Philologie, andere Dokumente (z.B. Transcript of Records des Auslandsstudiums, Praktikumsbescheinigung) werden vom Prüfungsamt nicht akzeptiert.