Promovierende Mitglieder in der GGG sind alle Promovierenden der Juristischen, Sozialwissenschaftlichen und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät sowie alle Promovierenden aus den rechts genannten Graduiertenkollegs und Programmen.
Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der GGG ist die Bewerbung und Zulassung zur Promotion direkt an einer der Mitgliedsfakultäten bzw. direkt in einem Kolleg oder Programm aus der Liste rechts. Anschließend melden Sie sich mit diesem Fragebogen bei der GGG an.
Bitte beachten Sie, dass die GGG keine Bewerbungen annimmt und keine Doktorgrade verleiht. Bewerbung, Zulassung und Durchführung der Promotion liegen bei den Fakultäten bzw. Kollegs und Programmen.
Informationen für (neue) Promotionsprogramme finden Sie hier.