Allgemeines Persönlichkeitsrecht
Durch das "Allgemeine Persönlichkeitsrecht" wird einer Person das Recht auf das eigene Bild und das Recht am eigenen, gesprochenen Wort zugesprochen. Für die Veröffentlichung von Fotos oder Filmaufnahmen ist demnach eine Einverständniserklärung der betreffenden Personen erforderlich. Diese muss nicht zwingend schriftlich erfolgen, auch kooperatives Verhalten oder eine mündliche Zusage gelten als Einverständniserklärung. Dennoch ist das Einholen einer schriftlichen Erklärung für Institutionen ratsamer!
Keine Einverständniserklärung ist erforderlich, wenn Personen nur zufällig im Bild sind, also zum Gesamtbild gehören und nicht weiter hervorgehoben sind.
Beispiel: Wird der Campus als Totale gefilmt oder fotografiert, gehören Personen auf dem Campus zum Gesamtbild der Szene, solange sich nicht eine oder mehrere Personen vom Gesamtbild abheben.
Weitere Ausführungen zum Persönlichkeitsrecht finden Sie auch unter dem Punkt "Persönlichkeitsrecht für Bild- und Tonaufnahmen“.
Disclaimer: Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der wiedergegebenen Informationen.