Autofahren in Deutschland
Internationale Führerscheine in Deutschland
Führerschein aus EU- oder EWR-StaatenEine gültige Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) kann in Deutschland bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer verwendet werden. Eine Umschreibung in ein deutsches Dokument ist auf freiwilliger Basis möglich, jedoch nicht erforderlich.
Sofern der ausländische Führerschein an Beschränkungen oder Auflagen geknüpft ist, sind diese auch in Deutschland zu berücksichtigen. Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis erst weniger als 2 Jahre besitzen, unterliegen in Deutschland den Regelungen der Probezeit.
Eine gültige Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb der EU oder des EWR kann in Deutschland nur für bis zu 6 Monate nach Begründung des ordentlichen Wohnsitzes (Anmeldung beim Einwohnermeldeamt) verwendet werden. Eine Verlängerung dieser 6-Monatsfrist ist möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass der ordentliche Wohnsitz in Deutschland für nicht länger als 12 Monate bestehen wird. Andernfalls verliert der Führerschein nach 6 Monaten seine Gültigkeit und muss in eine deutsche Fahrerlaubnis umgeschrieben werden.
Grundsätzlich müssen für die Umschreibung die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung abgelegt werden. Die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung werden vom TÜV abgenommen. Zur Anmeldung und zur Vereinbarung eines Prüftermins wenden Sie sich an eine beliebige Fahrschule, die alles Nötige für Sie veranlasst.
Von der theoretischen und der praktischen Prüfung ganz oder teilweise befreit sind Führerscheininhaber aus Nicht-EU-Ländern, wenn im ausstellenden Land die EU-einheitlichen Mindeststandards für die Führerscheinprüfung erfüllt werden. Eine Auflistung derjenigen Länder, in denen die Führerscheinprüfung diesen Standards entspricht, bietet der ADAC. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies für einige Länder, abhängig vom Ausstellungsstaat, unterschiedlich sein kann. Unabhängig davon, ob Sie eine Prüfung ablegen müssen oder nicht, sind Sie dafür verantwortlich alle geltenden Straßenverkehrsregeln und -vorschriften zu kennen.
Für die Umschreibung der Fahrerlaubnis ist das Straßenverkehrsamt zuständig, in dessen Verantwortungsbereich der Wohnort des Antragstellers liegt:
Kontakt:
Abteilung Göttingen International
Incoming Office
Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen
Persönliche Sprechstunden:
Mo 10-12 Uhr und Mi 14-16 Uhr
Hinweis: Die persönliche Sprechstunde am Montag, den 02.12.24 findet nicht statt.
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+49 551/39 27777
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Mo 13-16 Uhr und Di-Fr 9-12 Uhr