Richtlinien für die Vergabe von Stipendien
Achtung: Die Zahl der zu vergebenden Stipendien muss ab 2005 deutlich reduziert werden!
1. Voraussetzung zur Gewährung eines Forschungsstipendiums ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom oder Staatsexamen). Ein wesentliches Kriterium ist die hohe wissenschaftliche Qualifikation des Stipendiaten.
In Ausnahmefällen können auch Student(inn)en im Endstadium ihrer Arbeit gefördert werden.
2. Ein Stipendium soll nur an wissenschaftliche Mitarbeiter(innen) bzw. Doktorand(inn)en vergeben werden, die keine Stelle oder eine nicht über BAT IIa/2 hinausgehende Stelle innehaben (im letzteren Fall ist eine besonders überzeugende Begründung der Bedürftigkeit notwendig). Bei der Vergabe des Stipendiums hat im Zweifelsfall die wissenschaftliche Qualifikation des/der Bewerbers/in Priorität.
3. Anträge auf Stipendien bedürfen der Zustimmung des Vorstands des Instituts, an dem der/die Bewerber/in tätig ist. Die Bedürftigkeit des/der Begünstigten soll zuvor vom Vorstand geprüft werden.
4. Die Stiftungskommission der Fakultät für Physik achtet darauf, dass die Förderung innerhalb der Fakultät in etwa gleichmäßig erfolgt und allen Instituten zugute kommt, und dass die insgesamt vergebenen Stipendien die jährlichen Erträge der Stiftung nicht überschreiten.
5. Allgemeine Stipendien können in der Regel bis zu einer Dauer von einem Monat und bis zu einer Höhe von 750 Euro gewährt werden.
6. Stipendien, die zur Finanzierung von Tagungsbesuchen dienen, können bis zu einer Höhe von 500 Euro gewährt werden. In den Anträgen sollen die Reisekosten möglichst genau spezifiziert werden. Es ist zu beachten, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen eine angemessene Selbstbeteiligung der Begünstigten erforderlich ist. Sie liegt in der Regel zwischen 20 und 30 EUR/Tag, je nach Bedürftigkeit der Stipendiaten.
7. Die Kommission kann die genannten Obergrenzen überschreiten, falls die Ertragslage der Stiftung dies zulässt.