Regelung für die Durchführung von Exkursionen
Regelung für die Durchführung von Exkursionen am GZG lt. Beschluss des Vorstands vom 02.07.2018
Siehe auch dazu: Exkursionsrichtlinie der Universität Göttingen, Amtl. Mitteilung 53 v. 08.11.2017
- ausgenommen GUE 1-5 und Kartierkurse -
Hintergrund: Die Exkursionsrichtlinie der Universität verpflichtet uns bei Exkursionen einige Dinge zu beachten. Außerdem gab es Unklarheiten bezüglich der Bezuschussung von Exkursionen sowie der organisatorischen Durchführung. Hierzu haben wir einige Punkte zusammengestellt und hoffen, dass dies der korrekten Durchführung und Abrechnung von Exkursionen dient.
1. Geplante Exkursionen (ausgenommen sind GÜ 1–5 & Kartierkurse) müssen frühzeitig formlos bei der Studiengangskoordination (Matthias Deicke bzw. wenn ausschließliche oder überwiegende Beteiligung durch Ökosystemmanagment-Studierende auch bei Katrin Kranz) die Exkurs angemeldet werden.
Deadlines: 31.10. für Exkursionen im darauffolgenden Sommersemester
30.04. für Exkursionen im darauffolgenden Wintersemester
(sollten Rechnungen, z.B. Anzahlungen, noch vor den o.g. Terminen bezahlt werden müssen, so muss die Exkursion auch entsprechend früher angezeigt werden!!)
2. Die Studiengangskoordination (Matthias Deicke) erstellt nach dem 31.10. bzw. 30.04. eine Liste der geplanten Exkursionen und wird einen Besprechungstermin für die Exkursionsverantwortlichen zwecks Absprachen in der Runde bekanntgeben. Diese Liste wird nach der Besprechung von der Studiengangskoordination (Matthias Deicke) an die Exkursionssachbearbeiterin (Frau Wolfrath) weitergeleitet.
3. Das GZG übernimmt grundsätzlich keine Bezuschussung für Exkursionen (ausgenommen GÜ 1–5 & Kartierkurse; Details siehe Punkt 4). Die Exkursionsleitung versucht bei größeren Exkursionen die Kosten für die Studierenden durch Beantragung von Zuschüssen wie SQM, Unibund, DAAD (PROMOS), o.ä. niedrig zu halten.
4. Das GZG übernimmt für Teilnehmer (Studierende) der Exkursion grundsätzlich keine Kosten. Lediglich die Kosten für die Betreuungspersonen werden vom GZG übernommen. Bei Exkursionen mit <15 Teilnehmern werden Kosten für eine, bei Exkursionen mit >15 Teilnehmern werden die Kosten für zwei Betreuer übernommen. Betreuer sind i.d.R. Mitglieder der Fakultät, können aber auch Gastdozenten, Lehrbeauftragte oder z.B. vor-Ort-Spezialisten sein.
Im Fall besonderer begründeter Umstände (diese müssen im Antrag erläutert werden) können auch bei Exkursionen mit <15 Teilnehmern die Kosten für zwei Betreuer übernommen werden.
5. Fair Play: Sind Exkursionen Teil von Forschungsvorhaben, so sind die Kosten für die Betreuung entsprechend dem Forschungsanteil aus den Abteilungen oder Drittmitteln zu tragen.
6. Stehen die Exkursionen nach dem Besprechungstermin fest, muss die Exkursionsleitung zwingend (siehe auch Exkursionsrichtlinie der Universität)
den Antrag auf Durchführung einer Exkursion (Exkursionsanzeige) ausfüllen und mit allen Unterschriften (Exkursionsleitung, Studiendekan, Gleichstellung) versehen an die Exkursionssachbearbeiterin (Frau Wolfrath) senden,
die Teilnehmerliste (mit Name & Email-Adressen) der Studierenden in der Vorbereitungsveranstaltung ausfüllen lassen
und die Gefährdungsbeurteilung durchführen.
7. Die Teilnehmerliste sowie die Dokumentation zur Gefährdungsbeurteilung müssen ebenfalls vor Antritt der Exkursion der Exkursionssachbearbeiterin (Frau Wolfrath) vorliegen.
Dieses und die anderen Dokumente finden Sie auf unserer Webseite unter Organisation. Ihnen allen schöne, erkenntnisreiche und sichere Exkursionen.
Euer/Ihr Vorstand