Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (LL.B.) vollintegriert in den Studiengang Rechtswissenschaften


Das Studium kann grundsätzlich nur bei gleichzeitiger Immatrikulation in den Staatsexamensstudiengang aufgenommen werden. Demgemäß gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzungen, die auch für diesen gelten.



Die Immatrikulation kann nach erfolgreich abgeschlossener Zwischenprüfung frühestens ab dem 4. Fachsemester beantragt werden.


Es müssen mindestens zwei Semester in Göttingen studiert werden, um den Titel des Bachelors erhalten zu können. Studierende, die das Studium der Rechtswissenschaft ab Wintersemester 2021/22 begonnen haben, können sich für den LL.B immatrikulieren.



Die Immatrikulation kann über das E-Formular Antrag auf Änderung des Studienverlaufs ab 4. Fachsemester beantragt werden, wenn die Zwischenprüfung im Studiengang mit Abschluss „Erste Prüfung“ bestanden ist.

Die Fachsemester werden im Staatsexamensstudiengang und im LL.B. fortgeschrieben. Alle erbrachte Leistungen werden von Amts wegen angerechnet. Für externe Bewerber gilt das nur dann, wenn die Leistungen gleichwertig sind. Ein gesonderter Antrag auf Anerkennung ist nicht erforderlich.



Sobald Sie alle Voraussetzungen inklusiv der mindestens zwei der für den Examensstudiengang erforderlichen Praktika erfüllt haben und diese im Prüfungssystem hinterlegt sind, können Sie den Antrag auf Ausstellung des Bachelorzeugnisses stellen. Dazu nutzen Sie bitte das Antragsformular.



Die Anerkennung erfolgt im Rahmen der Zeugniserstellung und wird in der Regel innerhalb von 2 Wochen nach Antragstellung abgeschlossen sein. Von Rückfragen den Bearbeitungsstand betreffend bitten wir abzusehen.