Hinweise zur Erstellung der Bachelorarbeit
Allgemeine Informationen:
1. Ablauf
a) Institut für KAEE
- Erstgutachter/in wählen: Festlegung des BA-Themas, der Betreuungsform und des Bearbeitungszeitraumes
- Zweitgutachter/in nach Rücksprache mit Erstgutachter/in ansprechen
b) Dekanat der Philosophischen Fakultät
Meldung zur Bachelorarbeit mithilfe des auf der Webseite des Prüfungsamtes bereitgestellten Formulars: Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
- Wichtig: Der Titel der BA-Arbeit ist in der Form verbindlich, in der er vom Prüfungsamt im Zulassungsbescheid festgelegt wird. Jede Änderung daran, sei es die Hinzunahme eines Untertitels oder auch nur eines einzelnen Begriffs, benötigt die Zustimmung der beiden Gutachter/innen und darf von der/dem Studierenden nicht eigenmächtig vorgenommen werden.
- Erst- und ZweitgutachterInnen unterschreiben den komplett ausgefüllten Antrag und senden diesen an das Prüfungsamt.
- Verlängerung max. 4 Wochen gegen amtsärztliches Attest; eine Verlängerung aus sachlichen Gründen ist nur auf Antrag des Betreuers möglich
- Werden Fristen ohne Grund überschritten, gilt die Arbeit als „nicht ausreichend“
- Arbeit ist fristgemäß im Prüfungsamt abzugeben
- 2 Exemplare in gebundener Form und 2 Kopien in digitaler Form
- Eine schriftliche Erklärung, dass die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt wurden, wird mit eingebunden
- anzustrebender Umfang 30-35 Seiten inklusive Anhang
Bearbeitungszeit Bachelorarbeit = 12 Wochen (nach Meldung)
Die BA-Arbeit kann bei „nicht ausreichend“ 1x wiederholt werden.
2. Formalien beachten
Für inhaltliche Fragen stehen die Betreuer/innen zur Verfügung.
Beachten Sie aber die Empfehlungen des Instituts für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie zu Anspruch und Umfang einer BA-Arbeit: [PDF]