Ankündigung: Rückgabe der Klausur Strafrecht I

Am Mittwoch, den 29.10.2025 von 18 bis 20 Uhr (s.t.) findet die Besprechung und anschließend die Rückgabe der Klausur Strafrecht I aus dem SoSe 2025 in ZHG 001 statt. Bitte beachten Sie dazu die folgenden Hinweise:

  • Zunächst wird die Klausur samt Lösungsvorschlag vorgestellt und besprochen. In diesem Rahmen können Sie auch Fragen stellen, ein Upload der Besprechungsfolien bzw. der Lösungsskizze erfolgt nicht. Nach Beendigung der Besprechung erfolgt die Rückgabe der Klausur vorne am Dozentenpult.
  • Die Klausuren werden in 10 Stapeln vor dem Dozentenpult ausliegen, aufsteigend sortiert nach den Endziffern Ihrer Matrikelnummern (0-9). Bitte suchen Sie Ihre Klausur aus dem jeweiligen Stapel heraus und beachten Sie die Hinweise der Lehrstuhlmitarbeitenden. Sie können auch die Klausuren Ihrer Kommilitonen mitnehmen, sofern dies vereinbart wurde. Klausuren, die nicht mitgenommen werden, können am 04.11.2025 zwischen 10 - 12 Uhr im Sekretariat des Lehrstuhls von Prof. Duttge (Blauer Turm 3. OG, Raum 3.106) abgeholt werden.
  • Sollten Sie gegen die Bewertung Ihrer Prüfungsleistung remonstrieren wollen, so beachten Sie bitte die nachfolgenden Punkte:

    • Die Teilnahme an der Besprechung ist zwingende Voraussetzung für eine Remonstration. Bitte kommen Sie in diesem Fall nach der Rückgabe der Klausuren zum Dozentenpult und lassen Sie sich einen Stempel auf Ihre Klausur drücken. Dadurch wird Ihre Teilnahme an der Besprechung für die Remonstrationsführung nachgewiesen.
    • Nach der Besprechung beginnt die Remonstrationsfrist; sie endet am 05.11.2025, 23:59 Uhr. Remonstrationen sind ausschließlich per Mail an lduttge@gwdg.de zu senden und müssen drei PDF-Dokumente beinhalten: (1) Ein Remonstrationsschreiben mit Begehr, Beanstandung und Begründung, (2) Ihre Klausur mit den Korrekturanmerkungen (in der richtigen Reihenfolge der Seiten) und (3) dem Votum als gescannte Datei.
    • Für die formalen Anforderungen müssen Sie zudem zwingend den Remonstrationsleitfaden des Prüfungsamtes der Juristischen Fakultät beachten. Vor Anstrengung eines Remonstrationsverfahrens empfehlen wir Ihnen die Lektüre des Aufsatzes "Sinn und Unsinn von Remonstrationen" und bitten Sie auch die grundsätzliche Möglichkeit der reformatio in peius, also der nachträglichen Herabsetzung der Bewertungsstufe, zu bedenken.