Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich, wenn ich mich aus dem Ausland bewerbe?
Bewerber*innen, die weder eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung aufweisen noch ihren Bachelorabschluss an einer deutschen Hochschule erworben haben, müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die Deutschkenntnisse sind nachgewiesen, soweit diese Sprache nicht Muttersprache der Bewerberin oder des Bewerbers ist, durch das Zertifikat der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang DSH 3 oder vergleichbare Qualifikationsnachweise.
Die Sprachnachweise können bis zum 15. November nachgereicht werden. Bis zur Einreichung der Nachweise erhält der*die Bewerber*in eine bedingte Zulassung.