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Praktikumsamt

Studienbewerber*innen bzw. Studierende des Bachelorstudiengangs Agrarwissenschaften müssen spätestens bis zum Beginn des 5. Fachsemesters ein agrarwissenschaftliches Praktikum im Umfang von 26 Wochen nachweisen. Ziel dieses Praktikums ist das Erlangen von berufspraktischen Erfahrungen in den für den Studiengang maßgeblichen Tätigkeitsfeldern. Durch das Praktikum sollen demnach Einblicke in Arbeits- und Wirtschaftsabläufe und die Zusammenhänge in den Praktikumsbetrieben sowie die Besonderheiten des landwirtschaftlichen Berufsfeldes ermöglicht werden. Die Praktikumsanforderungen werden in der Ordnung über die Zugangsvoraussetzungen des Bachelorstudiengangs Agrarwissenschaften geregelt.

Art und Umfang des Praktikums:

  • Gesamtumfang des Praktikums: 26 Wochen
  • Unterteilt in Basis- (13 Wochen) und Vertiefungspraktikum (13 Wochen)
  • Untergliederung in max. 3 Praktikumsabschnitte
  • Die Absolvierung entweder des Basis- oder des Vertiefungspraktikums darf in zwei Teilen im Umfang von jeweils mind. 7 Wochen erfolgen
  • Die Berücksichtigung kürzerer Praktikumsabschnitte ist ausgeschlossen

Anforderungen Basispraktikum:
  • Dauer mind. 13 Wochen (oder 2 x 7 Wochen; das Vertiefungspraktikum muss dann 13 Wochen am Stück umfassen)
  • Absolvierung auf einem landwirtschaftlichen Ausbildungsbetrieb im Vollerwerb

Anforderungen Vertiefungspraktikum:
  • Dauer mind. 13 Wochen (oder 2 x 7 Wochen; das Basispraktikum muss dann 13 Wochen am Stück umfassen)
  • In folgenden Bereichen im In- oder Ausland zu erbringen:
    • Landwirtschaftlicher Betrieb im Haupterwerb
    • Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft
    • Unternehmen oder Organisation im Agrar- und Umweltbereich ohne Erwerbszweck


Fristen zum Nachweis des Gesamtpraktikums:
  • Spätestens bis zum Beginn des 5. Fachsemesters (2 Wochen nach Vorlesungsbeginn!)
  • Bitte beachten! Ohne den erfolgreichen Nachweis des Gesamtpraktikums ist eine Anmeldung der Abschlussarbeit nicht möglich!
  • Die Einschreibung ist bis zum Nachweis des Praktikums auflösend bedingt

Dokumente zum Nachweis des Praktikums:
  • Dokumente sind gebündelt per E-Mail (pdf) bis zum Beginn des 5. Fachsemesters einzureichen!
  • Nachweise über die Art und Dauer aller Praktikumsabschnitte (von den Betriebsleiter*innen unterschrieben und gestempelt)
  • Nachweis, über die Anerkennung als Ausbildungsbetriebes (Basispraktikum)
  • Berichtsheft über alle Praktika mit folgendem Inhalt
    • Betriebsbeschreibung (mind. 5 Seiten)
    • Tages- und/oder Wochenberichte einschließlich aller relevanten Tätigkeiten während des Praktikums
    • Erfahrungsberichte im Umfang von insgesamt 7.000 Wörtern mit Ausführungen zu betriebsspezifischen Fragestellungen


Folgende Berufsabschlüsse können für das Gesamtpraktikum anerkannt werden:
  • Landwirt*in
  • Tierwirt*in
  • Fischwirt*in
  • Pferdewirt*in
  • Winzer*in
  • Gärtner*in
  • Fachkraft für Agrarservice
  • Agrarwirtschaftlich-technische*r Assistent*in
  • Land- und Baumaschinenmechatroniker*in
  • Pflanzentechnolog*in
  • Für den Nachweis reichen Sie bitte einen Scan Ihrer Ausbildungsurkunde bis spätestens zum Beginn des 5. Fachsemesters per E-Mail ein.

Folgende Berufsabschlüsse können für das Vertiefungspraktikum anerkannt werden:
  • Forstwirt*in
  • Hauswirtschaftler*in
  • Anerkennung weiterer Berufsausbildungen in Absprache mit dem Praktikumsamt möglich.


Haben Sie Fragen in Bezug auf Ihr Praktikum, welche nicht mit Hilfe dieser Homepage oder den FAQs beantwortet werden können? Dann schreiben Sie gerne eine E-Mail, um Ihr individuelles Anliegen klären zu können.