Nachweismöglichkeiten der Deutschkenntnisse
Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist müssen gute Deutschkenntnisse nachweisen.
Dafür werden folgende Zertifikate und Sprachlevel anerkannt:
eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung
ein deutscher Bachelor-Abschluss
eine deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerberinnen und Studienbewerber (DSH-2)
Test Deutsch als Fremdsprache“: TestDaF viermal TDN (TestDafniveaustufe) 4 (4 x 4)
telc Deutsch C1 Hochschule
Der Sprachnachweis sollte zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als zwei Jahre sein.