§3 Studienvoraussetzungen
Zum Bachelorstudium der Agrarwissenschaften ist berechtigt, wer über die entsprechende deutsche Hochschulzugangsberechtigung in Form der allgemeinen Hochschulreife oder über die fachgebundenen Hochschulreife, einen vergleichbaren Abschluss oder über eine als gleichwertig anerkannte ausländische Hochschulzugangsberechtigung verfügt. Den Zugang zum Masterstudium regelt die „Ordnung über besondere Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Agrarwissenschaften“. Dies umfasst vor allem eine mit der Abschlussnote „gut“ oder B- (GPA ≥ 7,6) bestandene Bachelor- oder andere Hochschulabschlussprüfung.