§ 21 Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Göttingen in Kraft.
§ 21 Inkrafttreten
Diese Prüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität Göttingen in Kraft.