(1) Vordergründiges Ziel des Master-Studiums ist die Befähigung der Absolventinnen und Absolvtenten zu vertieftem wissenschaftlichen Arbeiten. Grundlage hierfür sind die im Rahmen der Lehrveranstaltungen erworbene Fachkenntnis und Methodik, deren problembezogene wissenschaftliche Anwendung im Rahmen der Masterarbeit nachgewiesen wird.
(2) Die Agrarwissenschaften mit ihren Teildisziplinen Agribusiness, Nutzpflanzenwissenschaften, Nutztierwissenschaften, Ressourcenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus beschäftigen sich mit allen Fragen rund um die Primärproduktion menschlicher und tierischer Nahrung sowie nachwachsender Rohstoffe und befassen sich mit dem gegenwärtigen und künftigen Zustand der Produktionstechnik und der ökonomischen und sozialen Struktur der Landwirtschaft sowie mit ihren Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
(3) 1 Ziel des Studienprogramms Agrarwissenschaften ist es, in interdisziplinärer Herangehensweise die grundlegenden Theorien, Methoden, Verfahren und Problemstellungen der Agrarwissenschaften zu vermitteln.
2 Absolventen des Studiums der Agrarwissenschaften
sind in der Lage, die Besonderheiten, Grenzen, Terminologien und Lehrmeinungen der Agrarwissenschaften zu definieren und zu interpretieren.
3 Die Studierenden erwerben dabei ein breites, detailliertes und kritisches Verständnis und dezidierte Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens und die Fähigkeit für wissenschaftlich fundierte Analysen in den agrarwissenschaftlichen Fachdisziplinen.
4 Dieses Wissen und Verstehen bildet damit die Grundlage
für die Entwicklung und/oder Anwendung eigenständiger Ideen und ermöglicht es ihnen ihre Fähigkeiten zur Problemlösung auch in neuen und unvertrauten Situationen anzuwenden, die in einem breiteren oder multidisziplinären Zusammenhang im Bereich der Agrarwirtschaft
stehen.
(4) Allgemeine und fachbezogene Ziele des Studiums sind u.a. der Erwerb
• von dezidierte Kenntnissen der Agrarwissenschaften sowie deren Methoden und Arbeitsweisen;
• der Fähigkeit, Daten des Agrarbereiches zu erfassen, darzustellen und auszuwerten;
• der Fähigkeit, auch komplizierte agrarwissenschaftlich-analytische Labormethoden oder technische Verfahren oder qualitative und quantitative Erhebungsmethoden anzuwenden und deren Ergebnisse zu interpretieren;
• der Fähigkeit, komplexe analytische, strukturelle und andere Daten mit Methoden der Agrarinformatik zu verarbeiten und darzustellen;
• der Fähigkeit, agrarwissenschaftliche Literatur, Statistiken und sonstige Dokumentationen auf einem wissenschaftlichen Niveau zu verwenden und zu bewerten;
• der Fähigkeit zur schriftlichen, mündlichen und graphischen Darstellung von Untersuchungsergebnissen;
• der Fähigkeit weitgehend selbstgesteuert eigenständige forschungs- oder anwendungsorientierte Projekte durchzuführen und
• der Fähigkeit, die Auswirkungen der Tätigkeit von Agrarwissenschaftlerinnen und Agrarwissenschaftlern unter gesellschaftlichen, wissenschaftlichen und ethischen Erkenntnissen zu beurteilen.
(5) Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs können somit Wissen integrieren und mit Komplexität umgehen und auch auf der Grundlage unvollständiger oder begrenzter Informationen wissenschaftlich fundierte Entscheidungen fällen.
(6) Darüber hinaus ermöglicht das Studium die Herausbildung von Schlüsselkompetenzen, wie vernetztem Denken, Fremdsprachen, Präsentationstechnik, welche den Studierenden in die Lage versetzt auf dem aktuellen Stand von Forschung und Anwendung Fachvertretern
und Laien entsprechende Schlussfolgerungen und die diesen zugrunde liegenden Informationen und Beweggründe in klarer und eindeutiger Weise zu vermitteln.
(7) Durch die Prüfung zum Master of Science (abgekürzt M.Sc.) soll festgestellt werden, ob die zu Prüfenden die für den Übergang in die Berufspraxis notwendigen Fachkenntnisse erworben haben, die fachlichen Zusammenhänge überblicken und es als Expertin oder Experte verstehen, tiefer gehende wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden.
(8) Das Studium der Agrarwissenschaften soll die Studierenden auf ihr berufliches oder wissenschaftliches Berufsfeld vorbereiten.
(9) Agrarwissenschaftlerinnen und Agrarwissenschaftler mit einem MSc-Abschluss sind als Führungskräfte überwiegend tätig
• in Betrieben der Land- und Ernährungswirtschaft,
• in der betriebswirtschaftlichen oder produktionstechnischen Spezialberatung,
• in vor- und nachgelagerten Bereichen, zum Beispiel in der Futtermittel- oder in der Landmaschinenindustrie, der chemischen Industrie und der Saatguterzeugung,
• in der Ernährungswirtschaft, z.B. in der Lebensmittelindustrie, dem Lebensmittelgroßhandel oder Lebensmittelforschung,
• in anderen Dienstleistungsbranchen, z.B. als Sachverständige oder Sachverständiger, Beraterinnen und Berater,
• im öffentlichen Dienst, z.B. bei Landwirtschaftskammern und Ministerien,
• in internationalen Organisationen,
• im Umweltschutz und in der Landschaftsgestaltung,
• an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen.
(10) Das Studienprogramm qualifiziert auch für die Aufnahme eines Promotionsstudiums.