§ 10 Note aus Masterarbeit und Kolloquium
Es wird eine gemeinsame Note für die Masterarbeit und die Kolloquien ermittelt. Die gemeinsame Note geht im Umfang von 30 Credits in die Masternote mit ein. Die gemeinsame Note errechnet sich folgendermaßen:
Masterarbeit: 24 Credits = 4/5 der gemeinsamen Note, entspricht 80%
Kolloquium: 6 Credits = 1/5 der gemeinsamen Note, entspricht 20%