Umzugskosten und Trennungsgeld
Für die Gewährung von Umzugskostenvergütung (UKV) sind die Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) maßgebend. Voraussetzung für die Zahlung von Umzugskostenvergütung ist die vorherige schriftliche Zusage von Seiten der Universität.
Diese erfolgt in der Regel nur für Professorinnen und Professoren sowie für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren im Rahmen des Berufungs- und Ernennungsverfahrens.
Trennungsgeld
Wenn eine Zusage für Umzugskostenvergütung vorliegt, kann – sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind – auf Antrag Trennungsgeld (TG) gewährt werden. Hierfür maßgebend ist die Trennungsgeldverordnung (TGV).
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