Tarifbeschäftigte
Die Georg-August-Universität Göttingen in der Trägerschaft einer Stiftung öffentlichen Rechts ist nach § 58 Abs. 4 Niedersächsisches Hochschulgesetz verpflichtet, die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes Niedersachsen geltenden Tarifverträge und sonstigen Bestimmungen anzuwenden. Arbeitsverhältnisse der Tarifbeschäftigten der Universität unterliegen daher kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) sowie diesen ergänzenden und ersetzenden Tarifverträgen. Bei der Universität Göttingen finden zudem die speziellen tariflichen Bestimmungen der Sonderregelungen für Beschäftigte in Hochschulen und Forschungseinrichtungen des § 40 TV-L Anwendung.
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