Studieren mit Kind an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Reisekostenzuschuss für Studierende mit Erziehungsverantwortung
Ihr habt Erziehungsverantwortung und möchtet gern einen Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) realisieren?
Die Sozialwissenschaftliche Fakultät bietet Euch eine Möglichkeit einen Auslandsaufenthalt mit Kind(ern) finanziell zu unterstützen.
Ziel ist es, die Vereinbarkeit von Studium und Elternschaft zu verbessern sowie die Mobilität von Studierenden mit Erziehungsverantwortung zu fördern.
Der bereitstehende Reisekostenzuschuss kann für Reise-, Betreuungs-, und Unterkunftskosten mitreisender Kinder studierender Eltern bei Auslandsaufenthalten beantragt werden.
Bei Interesse, weiteren Fragen und Antragsstellung meldet Euch im Gleichstellungsbüro der Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
Förderung der Vereinbarkeit von Studium/ Beruf undErziehungsverantwortung
Für Studierende und wissenschaftlichen Nachwuchs (alle Qualifizierungsstufen) mit mindestens einem Kind soll im Zuge der Vereinbarkeit von Familie und Studium/ wissenschaftlicher Qualifizierung ein besonderer Anreiz geschaffen werden, ihre Abschlussarbeit, Dissertation oder Promotion an der Sozialwissenschaftlichen Fakultät fertig zu stellen.
Die zweimonatige Förderung beträgt 350 Euro/ Monat.
Gefördert werden ausschließlich Antragsteller*innen, die
- die Qualifikationsarbeit innerhalb eines (Teil-)Studiengangs der
Sozialwissenschaftlichen Fakultät anfertigen, bzw. wenigstens durch ein
Mitglied oder eine*n Angehörige*n betreut werden, - für die Anfertigung der Qualifikationsarbeit zugelassen sind,
- mindestens ein minderjähriges Kind unter 16 Jahren in erheblichem
Umfang betreuen und - einen besonderen Bedarf darlegen.