studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte
Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte unterstützen das hauptberufliche wissenschaftliche Personal in Forschung und Lehre. Sie werden im befristeten außertariflichen Arbeitsverhältnis beschäftigt. Die Beschäftigungsbedingungen sind in § 33 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) sowie in Richtlinien des Landes Niedersachsen geregelt, wobei daneben die gesetzlichen Bestimmungen gelten. Der höchstzulässige Arbeitszeitumfang beträgt 86 Stunden/Monat.
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