Stiftungsrat für die gesamte Stiftungsuniversität
Der Stiftungsrat ist zuständig in den Angelegenheiten, die die gesamte Universität einschließlich der Universitätsmedizin betreffen und tritt hier an die Stelle des Stiftungsausschusses Universität bzw. des Stiftungsausschusses Universitätsmedizin.