Rechtsbehelfsbelehrung
Die Georg-August-Universität Göttingen gibt unter Verwendung des Prüfungsverwaltungssystems FlexNow Prüfungsentscheidungen bekannt; die Bekanntgabe stellt einen Bescheid dar. Für diesen Bescheid über die Bekanntgabe der jeweiligen Prüfungsentscheidung (Teilmodulprüfung, Modulprüfung oder Bachelor- oder Masterarbeit) gilt die nachfolgende Rechtsbehelfsbelehrung.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Bewertung einer Prüfungsleistung (Prüfungsergebnis einer Teilmodulprüfung, Modulprüfung oder Bachelor- oder Masterarbeit) kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der betreffenden Prüfungsentscheidung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist bei der Georg-August-Universität Göttingen schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Hinweis: Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Prüfungsamt.