Um die Gleichstellung in Bewerbungsprozessen für Beschäftigte der Verwaltung sowie für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen zu gewährleisten, ist die Gleichstellungsbeauftragte zu beteiligen. Daher finden Sie im folgenden einen Ablaufplan, der eine reibungslose Einstellung ermöglicht:
1. Jede neu zu besetzende Stelle ist grundsätzlich mindestens hochschulöffentlich auszuschreiben (siehe “Leitfaden zur Stellenausschreibung und anschließendem Auswahlverfahren“). Vorlagen für Stellenanzeigen der Personalabteilung finden Sie unter diesem Link.
2. Die Gleichstellungsbeauftragte ist im Vorfeld über alle Stellenausschreibungen inklusive deren Text sowie deren Veröffentlichung zu unterrichten, damit rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme besteht. Das Einverständnis mit der Stellenanzeige kann per E-Mail oder mit dem Formular "Sichtvermerk bei Stellenausschreibungen" auf der GS-Homepage erfolgen.
3. Nach Einverständnis zur Stellenausschreibung kann der Text veröffentlicht werden.
4. Nach dem Ende der Bewerbungsfrist schicken Sie bitte eine Nachricht an die Gleichstellungsbeauftragte und informieren Sie darüber, dass die eingegangenen Unterlagen eingesehen werden können.
5.Bevor die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen an die ausgewählten Bewerber*innen verschickt werden, senden Sie bitte eine Liste mit den Einzuladenden und den Gesprächsterminen an die Gleichstellungsbeauftragte. Bei Unstimmigkeiten nimmt diese mit Ihnen Kontakt auf.
6. Vorstellungsgespräche: Nach Möglichkeit nimmt die Gleichstellungsbeauftragte am Gespräch teil.
7. „Antrag auf Durchführung einer personalrechtlichen Maßnahme“ (von der Leiterin/dem Leiter der Einrichtung unterschrieben) inklusive „Checkliste für die Einrichtung zum Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren“ an die Gleichstellungsbeauftragte weiterleiten, damit Einverständnis zur Einstellung durch Unterschrift bestätigt werden kann.