Gastaccounts
Externe Mitarbeiter*innen oder Gastwissenschaftler*innen die Zugriff auf Uniressourcen benötigen können nach Genehmigung des Fakultätsreferenten einen befristeten (maximal ein Jahr) Gastzugang beantragen. Nach Ablauf dieser Frist muss diese Zustimmung erneuert werden. Bitte übermitteln Sie diese per
Desweiteren ist eine verantwortliche Kontaktperson am Lehrstuhl/ Institut anzugeben.
Sonderfall Lehrbeauftragte:
In der Regel benötigt dieser Personenkreis keinen Account. Die Funktionen in StudIP stehen auch für den Zugriff über externe/private Mailadressen zur Verfügung.
Antrag auf Gastaccount