Befristung nach Teilzeit- und Befristungsgesetz (z.B. Lehrkräfte für besondere Aufgaben)
Sind Sie nach § 14 TzBfG befristet, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung des Arbeitsvertrages um die Zeiten von Mutterschaft und Elternzeit.
Sind Sie nach § 14 TzBfG befristet, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Verlängerung des Arbeitsvertrages um die Zeiten von Mutterschaft und Elternzeit.