Bachelor-Teilstudiengang Ev. Religion (Profil Lehramt): Sprachprüfungen, Bachelorarbeit und Bachelorzeugnis
Sprachprüfungen
Studierende des Fachs Ev. Religion, die aus der Schule weder das Graecum noch das (Kleine) Latinum mitbringen, können im Optionalbereich des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs Module zum Erwerb fachbezogener Griechisch- und Lateinkenntnisse absolvieren (Neutestamentliches Griechisch I; Grundkenntnisse Kirchliches Latein).
Zu beachten ist dabei
• erstens, dass die Bachelormodule in den Fächern „Neues Testament“ und „Kirchengeschichte“ den Besitz ausreichender Griechisch- bzw. Lateinkenntnisse voraussetzen,
• zweitens, dass der Nachweis solcher Kenntnisse zu den Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Fach Ev. Religion gehört,
• und drittens, dass Studierende der Ev. Religion später, nämlich im Masterstudium, nur dann zur Masterarbeit (in welchem Fachgebiet auch immer) zugelassen werden können, wenn sie a) den Nachweis des Graecums oder fachbezogener Griechischkenntnisse oder des Hebraicums oder fachbezogener Hebräischkenntnisse und b) den Nachweis des Kleinen Latinums oder fachbezogener Lateinkenntnisse erbringen (§ 11 der Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang „Master of Education“ [in Entsprechung zum Wortlaut der Bestimmungen zu den Sprachanforderungen für das Unterrichtsfach Ev. Religion in der „Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen“]).
Unbeschadet dessen, dass fachbezogene Griechisch- und Lateinkenntnisse für die erfolgreiche Absolvierung des Studiums ausreichen, ist es selbstverständlich möglich, im Verlauf des Studiums Kenntnisse im Umfang des Graecums bzw. des (Kleinen) Latinums zu erwerben.
Wer das Kleine Latinum bzw. das Latinum und/oder das Graecum schon in der Schule erworben hat, findet einen entsprechenden Vermerk auf seinem Abiturzeugnis und braucht im Rahmen des Studiums natürlich keine Prüfungen mehr in diesen Sprachen abzulegen. Die oben genannten Modulprüfungen erübrigen sich ferner dann, wenn die erfolgreiche Absolvierung der entsprechenden Abiturergänzungsprüfungen (Latinum bzw. Kleines Latinum; Graecum) nachgewiesen wird.
Bachelorarbeit
Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit im Teilstudiengang Ev. Religion sind Nachweise über 35 C aus dem Kerncurriculum und über ausreichende Griechisch- und Lateinkenntnisse.
Bei der Terminierung ist, vor allem mit Blick auf die Zulassung zum Master of Education, zu berücksichtigen, dass für den gesamten Ablauf des Prüfungsverfahrens eine Zeit von ca. 5 Monaten eingeplant werden muss (3 Monate Bearbeitungszeit; 6 Wochen für die Begutachtung; Verbuchung im FlexNow; eventuelle Verzögerung durch Krankheit). Nehmen Sie also rechtzeitig mit dem dem/der von Ihnen gewünschten Betreuer:in Kontakt auf.
Der/die Betreuer:in reicht das Original des Antrags auf Zulassung zur Bachelorarbeit direkt im Prüfungsamt ein. Das Prüfungsamt gibt zum vorgesehenen Termin das endgültige Thema aus.
Bachelorzeugnis
Für die Erstellung des Bachelorzeugnisses und der entsprechenden Urkunde ist das Prüfungsamt derjenigen Fakultät zuständig, an der die Bachelorarbeit geschrieben wurde. Wenn diese im Fach Ev. Religion geschrieben wurde, wenden Sie sich bitte an Frau Barton (daniela.barton@theologie.uni-goettingen.de). Die Zeugniserstellung kann erst dann erfolgen, wenn sämtliche Module des Zwei-Fächer-Bachelor-Studiengangs bestanden und verbucht sind.