Antidiskriminierungsberatung (ADB)
Die Beratungsstelle sensibilisiert zudem für Themen rund um Diskriminierungen und deren Zusammenwirken.
- Sie haben an der Universität Diskriminierung erlebt oder fühlten sich benachteiligt?
- Sie haben vielleicht Diskriminierungen beobachtet?
- Suchen Sie Unterstützung oder Sie haben Fragen?
- Sie sind unsicher, ob Sie eine Beratung in Anspruch nehmen können?
Gerne klären wir Ihre Fragen:
- Offene digitale Sprechzeit via BigBlueButton (BBB)*:
Dienstags, 14:30 Uhr - 16:00 Uhr
https://meet.gwdg.de/b/mei-jhc-knq
*Hinweis vorab: Nach der Einwahl bei BBB warten Sie bitte. Falls bereits ein Gespräch stattfindet, können Sie den Raum erst betreten, wenn die Person vor Ihnen den Raum verlassen hat und Sie (technisch) zugelassen werden.
- Oder Sie vereinbaren einen individuellen Beratungstermin:
Kontakt
Wer kann sich an die Antidiskriminerungsberatung (ADB) wenden?
Das Beratungsangebot richtet sich an Studierende (inkl. UMG), Mitarbeitende und Angehörige (z.B. als Gastwissenschaftler*in, als Lehrbeauftragte*r) der Universität.
Sie haben darüber hinaus Interesse an den Themenfeldern Diskriminierung oder Empowerment? Die ADB begleitet auch dazu Initiativen und Interessierte (Gruppen und Einzelnde). So können Studierende, Beratende, Lehrende, Lehrbeauftragte, Mitarbeitende in wissenschaftsunterstützenden Bereichen und technisches Personal Informationen zu Formen von Benachteiligungen sowie zu geeigneten Umgangsformen erhalten.
Was heißt Antidiskriminierungsberatung (ADB)?
Die Beratung ist individuell, kostenfrei, transparent und vertraulich. Um Ihre Erlebnisse festzuhalten, können Sie ein Gedächtnisprotokoll nutzen (s. Muster-Vorlage (pdf), rechte Spalte), welches in der Beratung auch als Grundlage dienen kann. Im Zentrum der Beratung stehen Ihre Anliegen. Auf Wunsch kann die Beratung auch anonym erfolgen.
Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung ist, wenn Menschen aufgrund von Zuschreibungen oder (vermeintlichen) Zugehörigkeiten benachteiligt oder ausgeschlossen werden (sachlich nicht begründbar), wie z.B. hinsichtlich (in Anlehnung an das AGG § 1 - schützenswerte Merkmale):
- des Geschlechts,
- der ethnischen oder sozialen Herkunft,
- einer Behinderung,
- der Religion oder Weltanschauung,
- des Alters oder
- der sexuellen Orientierung.
Das Diskriminierungsverständnis der Universität ist um weitere schützenswerte Zuschreibungen erweitert, z.B. um Staatsangehörigkeit, Sprache, sozio-ökonomischen Status, Familienstand, Sorge-/Pflegeaufgaben und äußere Erscheinung (z.B. Aussehen, Gewicht).
Diskriminierung kann direkt, z.B. im Umgang miteinander, oder indirekt, z.B. durch Verfahren, Regelungen oder Kriterien, geschehen. Weiterführende Informationen:
- Diskriminierungsschutz an der Universität Göttingen
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Beschwerdestelle (AGG)