Aktuelle Informationen



Einreichen von Attesten

Verlängerungen können ausschließlich unter Vorlage eines entsprechenden Nachweises (i. d. R. Attest) beim Prüfungsamt gewährt werden (das Attest muss in jedem Fall einen Zeitraum angeben). Atteste/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen für Klausuren, Hausarbeiten und Fristverlängerung Abschlussarbeiten (auch für Hausarbeiten, Portfolios, Ausarbeitungen und andere schriftliche Leistungen) direkt über eCampus eingereicht werden. Anleitungen finden Sie hier oder gehen Sie über eCampus – Weitere Dienste – Formulare – Formulare der Prüfungsämter zum Formular Erkrankung: Rücktritt von einer Prüfungsleistung, bzw. Fristverlängerung Abschlussarbeiten etc.

Dort laden Sie Ihr Attest hoch. Die Vorlage des Originals ist nur nach Aufforderung durch das Prüfungsamt erforderlich. Elektronisch eingereichte Anträge und Atteste/Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen werden digital archiviert.

Die Studierenden werden anschließend via E-Mail informiert. Die Prüfer*innen benachrichtigen Sie bitte selbst, nachdem Sie die Rückmeldung zum Antrag erhalten haben. Studierende und Prüfende können die Einträge in FlexNow einsehen.

Achtung! Die Universität, d. h. das Prüfungsamt, hat keinen entsprechenden Zugang und kann Atteste Studierender nicht digital abrufen, wie es seit einer Weile für Arbeitgeber*innen möglich ist.
Deshalb müssen Studierende sich weiterhin einen "Papierausdruck“ aus der jeweiligen Praxis mitgeben lassen und diesen dann eingescannt, als Datei, im eCampus hochladen.
Bitte beachten Sie dabei, ggf. den Diagnoseschlüssel zu verdecken.


Digitale Prüfungsverwaltung

Aufgrund der mittlerweile rein digitalen Prüfungsverwaltung können viele Anträge über das Formularcenter im eCampus für die weitere Bearbeitung hochgeladen werden (z. B. Anerkennungen, Atteste).
Bitte senden Sie uns ansonsten sämtliche Nachrichten, Anträge etc. generell per E-Mail zu (nicht in Papierform, per Post) und kontaktieren nach Möglichkeit immer nur die*den eine*n für Ihren Studiengang zuständige*n Mitarbeiter*in.
Bei Abwesenheit vertreten wir uns untereinander, d. h. die E-Mails der abwesenden Kolleg*innen werden regelmäßig gelesen und bearbeitet.

Bitte nutzen Sie für die Kommunikation mit uns ausschließlich ihre von der Universität bereitgestellte E-Mail-Adresse (...@stud.uni-goettingen.de) und geben bei jedem Kontakt Ihre Matrikelnummer an. Wir verwenden zur Kontaktaufnahme mit Ihnen die studentische E-Mail-Adresse.
Auch nach Exmatrikulation haben Sie noch ca. ein Jahr lang Zugriff darauf.


Anmeldung und Abgabe von Abschlussarbeiten ausschließlich digital

Anträge auf Zulassung zur Abschlussarbeit (Bachelor und Master) reichen Sie bitte als PDF eingescannt oder digital ausgefüllt per E-Mail an die*den eine*n für Ihren Studiengang zuständige*n Mitarbeiter*in ein. Die Unterschriften müssen nicht im Original vorliegen, sondern können auch digital von den Prüfenden eingefügt werden.

Zur Abgabe der Abschlussarbeit (Bachelor und Master) laden Sie diese bitte auf Flexnow hoch.
Bitte reichen Sie keine ausgedruckten, gebundenen Versionen der Abschlussarbeiten mehr ein.
Die technischen und prüfungsrechtlichen Voraussetzungen für eine rein digitale Abgabe sind geschaffen. Alle Infos dazu finden Sie hier.


Angebote in "neuen/alten Modulen" (WiSe 2026/27)

Zum Wintersemester 2026/27 tritt eine neue Prüfungs- und Studienordnung in Kraft für den Mono-BA Soziologie und 2FBA-Soziologie. Diese gilt in der Regel für alle, die zum Wintersemester 2026/27 neu immatrikuliert sind (oder das Fach gewechselt haben, auch in höheren Fachsemestern). Alle anderen bleiben in ihrer jeweiligen "Start-Ordnung".
Eine Ausnahme gilt für Module, in denen sich die Prüfungsform ändert, aber das Modul an sich erhalten bleibt.
Dies betrifft B.Soz.03 Grundzüge soziologischer Theorie: Hier gilt ab WiSe 2026/27 für ALLE (sozusagen auch rückwirkend), dass die Vorlesung turnusmäßig im Wintersemester stattfindet und mit einer Klausur 45min als Teilmodulprüfung schließt (B.Soz.03.1). Im Sommersemester folgt dann das begleitende Proseminar B.Soz.03.2, das wiederum als Teilprüfung mit einem Portfolio (10S.) schließt. In der Übergangszeit wird es auch im WiSe immer ein Proseminar geben, so dass insbesondere Studierenden in höheren Fachsemestern das Modul in einem Semester abschließen können.

Parallel werden für die Übergangszeit angeboten:
B.Soz.04 = B.Soz.40 Soziologische Theorie Vertiefung
B.Soz.05 = Im Wechsel
WiSe 2026/27: B.Soz.53 Einführung in die Migrationssoziologie (8C, 4SWS)
SoSe 2027: B.Soz.51 Einführung in die Arbeitssoziologie (8C, 4 SWS)
WiSe 2027/28: B.Soz.54 Einführung in die Soziologie des Wohlfahrtsstaates (8C, 4SWS)
SoSe 2028: B.Soz.52 Einführung in die Arbeits- und Techniksoziologie, Digitalisierung und KI (8C, 4 SWS)
tbc
Die "neuen" Module haben nur noch 8C und schließen mit der Klausur allein, die "alten" B.Soz.05-Studierenden bekommen weiterhin 12C und müssen im Proseminar ein Portfolio als Teilprüfung (B.Soz.05.2) ablegen.
B.Soz.06 = B.Soz.60 Exemplarische Studien der Soziologie
B.Soz.07 = B.Soz.70 Forschungsfelder der Soziologie
B.Soz.08 = B.Soz.80 Forschungsfelder der Soziologie - international vergleichende Froschung

Hier haben sich wesentlich die Creditzahl und die Prüfungsform geändert, daher die neuen Modulkürzel.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung .

Angebote in "ganz alten Modulen"
Da die PStO mit den "alten Module" (B.Soz.600-801 u.a.) inzwischen nur noch von wenigen Studierenden benötigt werden, bieten wir die Prüfungen nur nach Bedarf an. Bitten wenden Sie sich in jedem Fall an die Fachstudienberatung .