In publica commoda

Öffentliche Zustellungen; Bekanntmachung der Benachrichtigung (§ 10 Abs. 2 VwZG)

Kann die Stiftung Universität Göttingen1 ein Dokument nicht zustellen, weil der Aufenthaltsort der*des Empfängerin*Empfängers unbekannt ist, erfolgt die öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an der Aushangstelle2 und zusätzlich auf dieser Internetseite. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind (§ 10 Abs. 2 Satz 6 VwZG). Es wird darauf hingewiesen, dass mit der öffentlichen Zustellung die in dem Dokument genannten Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Rechtsgrundlage: §§ 1 Abs. 1 Nds. VwZG, 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VwZG, § 27a Abs. 1 VwVfG.

Aktuelle öffentliche Zustellungen finden Sie nachfolgend:

Name:Obeyed
Vorname:Mohamad
Letzte bekannte Anschrift:unbekannt
Dokument vom:04.09.2024
Aktenzeichen:FW/Obeyed
Dokument liegt zur Einsichtnahme/Abholung hier bereit:Info-Tresen im Forum Wissen, Berliner Straße 28, 37073 Göttingen, dienstags bis sonntags in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Beginn der Bekanntmachung am:05.09.2024
Ende und Löschung der Bekanntmachung am:20.09.2024

1 Kurz für: Georg-August-Universität Göttingen / Georg-August-Universität Göttingen Stiftung Öffentlichen Rechts (ohne Universitätsmedizin Göttingen).
2 Aushangkasten vor dem Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes Von-Siebold-Str. 2, 37075 Göttingen.