Forschungsförderung der Fakultät
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Maßnahmen zur Internationalisierung
- Internationale Forschungs-kooperationen
- Internationale Lehrkooperationen
- Institutionelle Kooperations-abkommen
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Maßnahmen zur Förderung des Promotionsstudiums
- Konferenzen, Workshops, Fortbildungen
- Korrektur von fremdsprachigen Publikationen
- Forschungsreisen und -aufenthalte
- Durchführung zusätzlicher Lehrveranstaltungen
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Maßnahmen zur Förderung von Postdoktorand*innen
- Konferenzen, Workshops, Fortbildungen
- Korrektur von fremdsprachigen Publikationen
- Forschungsreisen und -aufenthalte
- Durchführung zusätzlicher Lehrveranstaltungen
Anträge können schriftlich zum 01.05. sowie 01.11. eines jeden Jahres an das Dekanat der Sozialwissenschaftlichen Fakultät (bitte in einem PDF Dokument via Mail) gerichtet werden.
Die bewilligten Maßnahmen müssen bis spätestens 30.04. des Folgejahres durchgeführt und bis zum 31.05. des Folgejahres abgerechnet werden.
bewerbungen@sowi.uni-goettingen.de