Beamtenverhältnisse auf Zeit (Juniorprofessuren, Tenure-Track-Stellen, Akademische Räte auf Zeit)
Für zeitlich befristete Beamt*innen ist das Niedersächsische Hochschulgesetz (NHG) und die Ordnung zur Besetzung von Juniorprofessuren und Professuren auf Zeit sowie von Tenure-Track-Professuren (BaZ-TT-O) entscheidend.
Für Beamt*innen auf Zeit ist eine Verlängerung des Beamtenverhältnisses aufgrund von Mutterschutz, Elternzeit, Sonderurlaub sowie Teilzeitbeschäftigung möglich (§ 21a NHG). Bitte wenden Sie sich hierzu an die*den für Sie zuständige*n Sachbearbeiter*in der Personalabteilung.
Die Zwischenevaluation bzw. Evaluation verschiebt sich um den entsprechenden Zeitraum (BaZ-TT-O §25).
Eine Verlängerung der Frist zur Zwischenevaluation kann neben der Geburt eines Kindes auch beantragt werden, wenn minderjährige Kinder oder zu pflegende Angehörige betreut werden müssen sowie bei eigener chronischer Erkrankung oder Behinderung. Bei der Verschiebung der Frist ist die Dauer der Professur jedoch angemessen zu berücksichtigen. (BaZ-TT-O § 25).