Nach der Rückkehr
Wie kann ich mir meine Studienleistungen aus dem Ausland anrechnen lassen?Die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt an Ihrem Fachbereich. Es ist erforderlich, dass Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit den Anerkennungsbeauftragten auseinandersetzen, um eine optimale Anrechnung zu gewährleisten. Informationen zur Anerkennung von Prüfungleistungen finden Sie auf unserer Website.
Während Ihres ERASMUS-Aufenthaltes bleiben Sie in Göttingen immatrikuliert. Bei einer Beurlaubung wird das Auslandssemester nur als Hochschulsemester nicht aber als Fachsemester gezählt, weshalb Sie ihr Studium weiterhin in der Regelstudienzeit beenden können.
Genauere Informationen zu den Dokumenten erhalten Sie bei den Programmbeauftragten. Die essentiellen Dokumente und Erklärungen zu diesen finden Sie hier.
Ja, natürlich können Sie anderen Studierenden helfen. Nach dem ERASMUS-Programm freuen wir uns sehr darüber, wenn Sie sich dazu bereit erklären, dass wir Ihre Emailadresse an neue Bewerber weitergeben können, damit sich diese mit Fragen an Sie wenden können.
Es gibt zwei Möglichkeiten anderen ausländischen Studierenden an der Uni Göttingen zu helfen. Zum einen gibt es ein Buddy-Programm, bei dem Sie den ausländischen Studierenden in Ihrer Anfangszeit in Göttingen helfen können und für Fragen zu Verfügung stehen. Hier gibt es alle Informationen zum Buddy-Programm.
Außerdem gibt es noch die Möglichkeit an einer Fachpartnerschaft über INDIGU Austauschstudierenden das Leben an der Universität Göttingen zu vereinfachen. Unter folgenden Link finden Sie weitere Informationen zu einer Fachpartnerschaft.