Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung der Krankenkasse, die 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt bezahlt wird. Wenn Sie neben Ihrem Studium nicht erwerbstätig sind, haben Sie keinen Anspruch auf diese Leistung. Anders formuliert: Mutterschaftsgeld setzt ein Beschäftigungsverhältnis voraus, welches durch Schwangerschaft oder Geburt unterbrochen wird. Mutterschaftsgeld wird von den Krankenkassen bezahlt, bei privat Versicherten von Bundesversicherungsamt (dort können Sie im Zweifel gerne Anfragen, ob ein Anspruch besteht).

FAQ


In der Regel schon, bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.


7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei Ihrer Krankenkasse, es sei denn Sie sind privat versichert. Dann beim Bundessversicherungsamt.


In der Regel nicht, es sei denn Sie sind die gebärende Person.