Pflichtstudienberatung bei zweimaligem Nichtbestehen
- Nach Prüfungsordnung ZESS, §10, Abs. 3, sind Studierende nach einer zweimalig nicht bestandenen Prüfung eines Moduls der ZESS verpflichtet, eine Studienberatung wahrzunehmen.
- Ohne eine durchgeführte Studienberatung an der ZESS ist eine erneute Anmeldung zum dritten Prüfungsversuch nicht möglich.
- Es erfolgt eine Beratung durch die zuständige Koordinatorin / den zuständigen Koordinator des Bereichs über die letzte Prüfung (z.B. inhaltliche Fehler, Taktik etc.) und ein vobereitendes Gespräch für die dritte Prüfung.
- ToDo:
- Termin mit zuständiger Koordinatorin / zuständigem Koordinator (Link) vereinbaren
- Formular "Pflichtstudienberatung der ZESS" (Link) ausdrucken, ausfüllen und zum Gespräch mitbringen
- Termin und Beratung wahrnehmen
- Durch Koordinationsperson unterschriebenes Formular "Pflichtstudienberatung der ZESS" ins Prüfungsamt der ZESS bringen
- Anmeldung zum Kurs über die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes