Entscheidungswege für zentrale Maßnahmen
Nach dem Einreichen der Vorschläge, werden diese vom Controlling in Zusammenarbeit mit einem Team aus der Verwaltung auf Förderfähigkeit geprüft. Dieses Team setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Abteilungen Studium und Lehre, Finanzen und Personal. Bei Bedarf werden zusätzlich die Fachabteilungen Wissenschaftsrecht und Trägerstiftung sowie Gebäudemanagement herangezogen. Anschließend wird über die Maßnahmen in den entsprechenden Gremien abgestimmt.
Studierende bestimmen gleichberechtigt mit, wofür die Studienqualitätsmittel (SQM) genutzt werden sollen. Über die Durchführung von zentralen Maßnahmen aus SQM entscheidet nach § 9 SQM-RiLi das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission (SQK) nach Stellungnahme des Senats. Die SQK ist zur Hälfte mit Studierenden besetzt.
Die SQK besteht aus:
- acht Mitgliedern der Studierendengruppe
- sechs Mitgliedern der Hochschullehrergruppe
- zwei Mitgliedern der Mitarbeitergruppe
- Stimmberechtigte SQK-Mitglieder
- Stellvertreter*innen der SQK-Mitglieder
Die Benennung der Mitglieder und Stellvertretungen erfolgt durch die Mitglieder der jeweiligen Mitgliedergruppe im Senat für eine Amtszeit von zwei Jahren, bei der Studierendengruppe für eine Amtszeit von einem Jahr. Die SQK wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie deren/dessen Stellvertretung.
Derzeit sind folgende Mitglieder für die SQK benannt:
»XXX«
»XXX«
Abkürzungen/Erläuterungen:
SQK = Studienqualitätskommission
dunkelblau hinterlegt = Beschlusskompetenz
hellblau hinterlegt = Stellungnahmerecht
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