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Visum und Aufenthaltsgenehmigung:

Informationen für internationale Studierende

Vor der Einreise

Ein Visum ist eine Einreiseerlaubnis, die zwischen 90 Tagen und 6 Monaten gültig bleiben kann. Nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie vor Ort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Diese wird in der Regel für 2 Jahre vergeben und kann verlängert werden, bis Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.

Reisen Sie unter keinen Umständen mit einem Touristen-Visum („Schengen-Visum“ nur für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen) ein! Dieses kann nicht verlängert oder in eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums umgeschrieben werden.

Studierende aus Staaten der EU und des EWR brauchen kein Visum. Sie können ungehindert einreisen und sich unbegrenzt in Deutschland aufhalten.

Studierende aus Nicht EU/EWR-Staaten brauchen für die Einreise in der Regel ein Visum. Prüfen Sie hier, ob Sie visumpflichtig sind:

Das Visum muss persönlich bei einer deutschen Auslandsvertretung (eine Botschaft oder ein Konsulat) beantragt werden. Zuständig ist das Konsulat oder die Botschaft im demjenigen Land, in dem Sie aktuell Ihren regelmäßigen Aufenthalt haben. Botschaften und Konsulate stellen das Antragsformular auch in der Landessprache zur Verfügung. Der Antrag ist persönlich und mit allen nötigen Dokumenten und Nachweisen zu stellen.

Versuchen Sie, zeitaufwendige Nachfragen und Nachforderungen von Informationen und Dokumenten zu vermeiden. Informieren Sie sich ausführlich im Voraus auf der Internetseite der jeweiligen Auslandsvertretung – die geforderten Dokumente und Nachweise können sich von Land zu Land unterscheiden. Achten Sie insbesondere darauf, das richtige Visum zu beantragen: Geben Sie als Zweck Ihres Aufenthalts ‚Studium‘ an. Unter dem folgenden Link finden Sie die weitere Informationen. Nach Auswahl eines Landes können Sie links ‚Deutsche Vertretungen‘ auswählen und erhalten dann die Kontaktinformationen der dortigen deutschen Auslandsvertretungen:

Folgende Dokumente werden in der Regel für einen erfolgreichen Visumsantrag benötigt:

  • Zulassungsbescheid
  • Wird über Ihre Bewerbung für einen Studienplatz an der Universität positiv entschieden, so erhalten Sie einen Zulassungsbescheid. Dabei handelt es sich um eine Mitteilung, dass Ihnen der Studienplatz, für den Sie sich beworben haben, angeboten wird.

  • Gültiger Reisepass
  • Ihr Reisepass dienst als Identitätsnachweis. Er sollte bei Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Sie vermeiden organisatorischen Aufwand, wenn Ihr Reisepass für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts gültig bleibt.

  • Krankenversicherungsnachweis
  • Eine Krankenversicherung ist für alle Studierenden deutscher Hochschulen gesetzlich vorgeschrieben. Schon bei der Beantragung Ihres Visums müssen Sie eine Krankenversicherung nachweisen, auch für die Immatrikulation ist sie eine Voraussetzung. Sie sollten zunächst eine Reisekrankenversicherung abschließen, die den Anforderungen des Visum-Verfahrens genügt. Sie muss die Anreise und die Zeit bis zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland abdecken. Nach Ihrer Ankunft in Göttingen schließen Sie dann eine deutsche Krankenversicherung ab, die den Gesamtzeitraum Ihres Studienaufenthalts abdeckt.

  • Finanzierungsnachweis
  • Schon bei der Beantragung eines Visums müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt mindestens für das erste Jahr Ihres Aufenthalts decken können. Sie müssen dazu finanzielle Mittel von aktuell 11.208€ nachweisen (ab 01.01.2025 11.904€). Sie können dies durch die entsprechende Summe auf einem Sperrkonto durch eine Bürgschaft oder durch die Verpflichtungserklärung einer Person in Deutschland nachweisen. Beachten Sie bitte, dass ein Nebenjob in Deutschland nicht zur Eigenfinanzierung ausreichen und nicht als Finanzierungsnachweis anerkannt werden wird.

    Die meisten internationalen Studierenden weisen ihre Finanzierung durch Barmittel auf einem Sperrkonto nach. Sperrkontolösungen, die preisgünstig und von uns geprüft sind, werden von Fintiba, Expatrio, Allyways und Coracle angeboten.

    Weitere Informationen über mögliche Finanzierungsnachweise

  • Unterkunftsnachweis
  • Vor der Einreise sollte die Unterkunft für die ersten Monate schon geklärt sein. Ein Mietvertrag reicht in dieser Hinsicht aus.

    Sollten Sie Unterstützung bei der Wohnungssuche benötigen, können Sie sich gerne an den Accommodation Service wenden.

  • Biometrische Passfotos

Nach der Einreise

Ihr Visum zu Studienzwecken erlaubt Ihnen die Einreise nach Deutschland, aber noch nicht den längerfristigen Aufenthalt. Hierzu müssen Sie bei der Ausländerbehörde in Göttingen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diesen Antrag stellen Sie persönlich innerhalb von 90 Tagen nach der Einreise.

Um eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen brauchen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde. Wenden Sie sich zur Terminvereinbarung während der telefonischen Sprechzeiten (Montag und Dienstag von 14:00 bis 15:30 Uhr) der Ausländerbehörde an die*den für Sie zuständigen Sachbearbeiter*in:

Für die Aufenthaltsgenehmigung werden ähnliche Dokumente wie für ein Visum benötigt. Über die hier genannten können in Ihrem individuellen Fall weitere Dokumente nötig werden:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Immatrikulationsbescheinigung der Universität Göttingen
  • Finanzierungsnachweis
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Mietvertrag
  • Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
  • Gültiger Reisepass
  • Visum zur Einreise zum Zweck des Studiums
  • Biometrisches Passfoto
  • Bearbeitungsgebühr

Ihre Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 2 Jahre erteilt. Nehmen Sie rund 6 Wochen vor dem Ablaufen per E-Mail Kontakt zur Ausländerbehörde auf und beantragen Sie eine Verlängerung. Sie nutzen dafür das Formular, das Sie auch zur Ersterteilung ausgefüllt haben. Sie müssen nachweisen, dass Sie weiterhin an der Universität immatrikuliert, beschäftigt oder als Gastwissenschaftler*in tätig sind (Immatrikulationsbescheinigung, Arbeitsvertrag, Aufnahmevereinbarung), zudem erneut Wohnraum, Krankenversicherung und die Deckung Ihres Lebensunterhalts nachweisen.

Bitte beachten Sie: Steht Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Verlängerung an, müssen Sie erneut nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt decken können. Sie müssen dafür in der Regel Barmittel, regelmäßiges Einkommen oder eine Kombination beider nachweisen. Sammeln Sie NICHT Geld von Bekannten und Verwandten ein, um es nach der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zurückzuüberweisen. Eine solche Täuschung kann anhand Ihrer Kontobewegungen auffallen und zum nachträglichen Verlust Ihres Aufenthaltstitels führen!


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Von-Siebold-Straße 2
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