§ 3 Dauer und Gliederung des Studiums, Anrechnungspunkte (Credits)
(1) Die Studienzeit, in der das Studium abgeschlossen werden kann, beträgt im Master-Studiengang einschließlich der Anfertigung Masterarbeit vier Semester (Regelstudienzeit) und umfasst 120 Credits.
(2) Im Masterstudiengang werden die fünf Studienschwerpunkte Agribusiness, Nutzpflanzenwissenschaften, Nutztierwissenschaften, Ressourcenmanagement und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus angeboten.