In publica commoda

Presseinformation: KI in der richterlichen Entscheidungsfindung

Nr. 23 - 27.08.2025

Wie können KI-Assistenzsysteme Richterinnen und Richter in ihrer Arbeit unterstützen? Göttinger Forschende der Juristischen und der Sozialwissenschaftlichen Fakultät haben die technisch-ethischen und die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in zivilgerichtlichen Verfahren untersucht. Die Forschung ist Teil eines gemeinsamen Projekts mit dem Niedersächsischen Justizministerium.

 

Dieselskandal, das Einklagen von Fluggastrechten oder die Überprüfung von Klauseln in Verträgen von Versicherungen und Banken – wenn Rechtsstreitigkeiten eine Vielzahl gleichgelagerter Fälle aufweisen, werden diese in Massenverfahren zusammengefasst. In solchen und anderen Verfahren könnten gleichförmige Arbeitsschritte durch den Einsatz von KI effizienter gestaltet oder der Entscheidungsfindungsprozess selbst sogar automatisiert werden. Welche Anforderungen und Grenzen setzen dafür die Grundrechte, das richterliche Entscheidungsmonopol, aber auch Transparenz, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit sowie die Arbeitsrechte?

 

Die Forschenden kommen zu dem Schluss: „Verfassungsrechtliche, menschenrechtliche, europarechtliche und originär zivilprozessuale Rahmenbedingungen stehen einem Einsatz informationstechnischer Systeme in der richterlichen Entscheidungsfindung nicht grundsätzlich entgegen, auch wenn teilweise rechtliche Anpassungen notwendig wären, um einen Einsatz zu ermöglichen.“

 

Art und Umfang des Einsatzes von KI hängen aber von drei Faktoren ab: dem Charakter der Tätigkeit (rein administrativ oder inhaltlich), dem Grad der Automatisierung und der Komplexität des jeweiligen Anwendungsfeldes. „Je höher der Grad der Automatisierung, je komplexer das Anwendungsfeld, je stärker die inhaltliche Funktionalität, desto höher die Anforderungen zur Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen.“

 

Die universitäre Forschung begleitet einen in der Praxis stattfindenden Entwicklungsprozess, der insbesondere in zivilgerichtlichen Massenverfahren gewinnbringend eingesetzt werden könnte. Die Ergebnisse des ersten Projektabschnitts wurden Mitte August 2025 an der Universität Göttingen vorgestellt. Nun wollen die Projektpartner gemeinsam Handlungsempfehlungen erarbeiten.

 

Bericht zur Präsentation des ersten Meilensteins: https://uni-goettingen.de/de/701073.html

 

Ausführlicher Abschlussbericht: https://reusz.eu/upload/maki_m1_abschlussbericht.pdf