In publica commoda

Presseinformation: Vorstandsverträge mit Rückforderungsklauseln – ein Trend mit Nebenwirkungen

Nr. 67 - 26.05.2020

Forscher der Universität Göttingen sehen Risiko für Unternehmensentwicklung


(pug) Die Finanzkrise hat Diskussionen über die Angemessenheit der Vorstandsvergütung ausgelöst. In zahlreichen Ländern gab es daraufhin Initiativen, sogenannte Clawback-Klauseln in Vorstandsverträge einzufügen. Sie sollen Verhalten von Vorständen verhindern, welches an kurzfristigen Zielen orientiert ist, indem Unternehmen unter bestimmten Bedingungen bereits ausgezahlte Bezüge von ihren Vorständen zurückfordern können. Forscher der Universität Göttingen haben allerdings herausgefunden, dass diese Klauseln auch zu unerwünschten Folgen für die Unternehmensentwicklung führen können.

 

Dr. Michael Wolff, Professor für Management und Controlling an der Universität Göttingen, hat mit seinem Team untersucht, welche Folgen Clawback-Klauseln für die Unternehmensentwicklung haben. Die Wissenschaftler werteten dafür Daten von fast 1.000 börsengelisteten US-Unternehmen über einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren aus. Als Untersuchungsobjekt wurden US-amerikanische Unternehmen gewählt, da sich Clawback-Klauseln in diesen Unternehmen unter anderem durch den Dodd-Frank Act deutlich früher verbreitet haben als in Deutschland.

 

Die wesentlichen Ergebnisse der Studie: Die Einführung von Clawback-Klauseln verändert die Risikowahrnehmung und damit die Entscheidungsgrundlage von Vorständen. Die Forscher fanden robuste, empirische Evidenz dafür, dass sich das strategische Repertoire eines Unternehmens um durchschnittlich sechs Prozent reduziert, sobald Clawback-Klauseln eingeführt werden.

 

„Offenbar fokussieren sich Vorstände dann vermehrt darauf, Auslösemechanismen zu vermeiden, und verzichten dadurch gleichzeitig auf wertschaffende, aber riskante Forschungs- und Entwicklungsprojekte, Marktexpansionen, Produktanpassungen und ähnliche Projekte“, sagt Wolff. Dieser Effekt ist sogar noch größer, wenn die Clawback-Klauseln weitere Klauseln enthalten und weniger spezifisch formuliert, so dass die Betroffenen noch weniger einschätzen können, in welchen Situationen die Clawback-Klauseln ausgelöst werden und somit Rückzahlungsforderungen an sie gestellt werden.

 

Das veränderte Verhalten von Vorständen stellt eine Gefährdung für die langfristige Unternehmensentwicklung dar. „Wird das breite strategische Repertoire nicht genutzt, weil Vorstände Risiko vermeiden wollen, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass langfristige Marktopportunitäten und -trends in der Unternehmensführung nicht ausreichend berücksichtigt werden“, sagt Wolff.

 

Die langfristige Gefahr eines geringen strategischen Repertoires lässt sich auch am Marktwert-Buchwert-Verhältnis eines Unternehmens erkennen. Die Ergebnisse lassen vermuten, dass ein höheres strategisches Repertoire zu einem höheren Marktwert-Buchwert-Verhältnis führt. Dies bedeutet, dass Investoren aufgrund des höheren strategischen Repertoires eine überdurchschnittliche Unternehmensentwicklung und damit letztlich auch eine bessere Performance der betroffenen Unternehmen in der Zukunft erwarten.

 

Im Rahmen der Studie wurden die Ergebnisse auch mit Expertinnen und Experten aus der Unternehmenspraxis reflektiert. Dabei wurde unter anderem die Übertragbarkeit der gefundenen Ergebnisse auf deutsche Unternehmen bestätigt. Clawback-Klauseln und ihre Folgen sollten differenzierter betrachtet werden als bisher, fordern die Forscher. „Aufsichtsräte sollten sich bei der Einführung auch ihrer negativen Wirkungen bewusst sein und diese vor dem Hintergrund der strategischen Herausforderungen kritisch reflektieren“, so Wolff.

 

Konkret sollte der Aufsichtsrat vor allem bei Unternehmen mit einem hohen Bedarf an strategischen Veränderungen deren Einführung kritisch überprüfen und die strategische Entwicklung des Unternehmens noch stärker im Blick behalten. Um potenzielle unerwünschte Folgen zu minimieren, sollten die Clawback-Klauseln aus Sicht der Vorstände möglichst nachvollziehbar bezüglich der Situationen, die zum Auslösen der Klauseln führen würden, ausgestaltet werden.

 

Originalveröffentlichung: Sebastian Firk, Max Holst und Michael Wolff (2020). Clawback-Klauseln als strategisches Handicap? Untersuchung der Wirkung von Clawback-Klauseln auf die strategische Ausrichtung von Unternehmen. www.uni-goettingen.de/de/625351.html


Kontakt:

Prof. Dr. Michael Wolff

Georg-August-Universität Göttingen

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Professur für Management und Controlling

Platz der Göttinger Sieben 3, 37073 Göttingen

Telefon 0551 39-7273

E-Mail: michael.wolff@uni-goettingen.de

www.controlling.uni-goettingen.de