§18 Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungen der Universität Göttingen in Kraft.
§18 Inkrafttreten
Die Studienordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in den amtlichen Mitteilungen der Universität Göttingen in Kraft.