(1) Das Studium umfasst 120 Anrechnungspunkte (ECTS-Credits; abgekürzt: C), die sich wie folgt verteilen:
a) auf das Fachstudium 78 C,
b) auf den Professionalisierungsbereich (Schlüsselkompetenzen) 12 C,
c) auf die Masterarbeit (einschließlich eines Kolloquiums zur Masterarbeit) 30 C.
(2) Im Masterstudiengang werden die fünf Studienschwerpunkte Agribusiness, Nutzpflanzenwissenschaften, Nutztierwissenschaften, Ressourcenmanagement und Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus angeboten, aus denen einer mit der Anmeldung zur
ersten Modulprüfung zu wählen ist.
(3) 1 Ein Wechsel des Studienschwerpunktes ist nur nach Beratung durch die Mentorin oder den Mentor möglich.
2 Über das Beratungsgespräch fertigt die Mentorin oder der Mentor eine
Protokollnotiz an, welche die oder der Studierende der Prüfungskommission mit der schriftlichen Meldung über den Wechsel der Studienrichtung vorzulegen hat.
(4) 1 Anzahl, Art und Umfang der erfolgreich zu absolvieren Module regelt die Modulübersicht (Anlage I).
2 Eine Empfehlung für den sachgerechten Aufbau des Studiums ist den beigefügten Studienverlaufsplänen (Anlage II) zu entnehmen.