§ 3 Art und Umfang der Promotionsprüfung
Die Promotionsprüfung besteht aus:
(a) einer selbständigen wissenschaftlichen Abhandlung im Umfang von 144 ECTSAnrechnungspunkten (Dissertation, gemäß § 8) sowie
(b) einer mündlichen Prüfung im Umfang von 6 Anrechnungspunkten (Disputation, gem. § 9).