(1) Das Bachelorstudium der Agrarwissenschaften soll die Studierenden auf ihr berufliches Tätigkeitsfeld vorbereiten.
(2) Der Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften mit seinen Studienschwerpunkten Agribusiness,Nutzpflanzenwissenschaften, Nutztierwissenschaften, Ressourcenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus befasst sich mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen, der Produktionstechnik und der ökonomischen und sozialen Struktur der Landwirtschaft sowie mit dem gegenwärtigen und künftigen Zustand der landwirtschaftlichen
Produktion und ihren Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
(3) Der Bachelor-Studiengang Agrarwissenschaften liefert die wissenschaftlichen Grundlagen für die Analyse der Entwicklung im Agrarsektor und leistet somit den entscheidenden Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung auf der Basis nachhaltiger Bewirtschaftungssysteme.
(4) 1 Durch die Prüfung zum „Bachelor of Science“ soll festgestellt werden, ob die Studierenden die Grundlagen der Agrarwissenschaften beherrschen, die Zusammenhänge der einzelnen Disziplinen überblicken und ob sie in ihrer Vertiefungsschwerpunkten die Grundlagen
und die methodischen und praktischen Fähigkeiten erworben haben, um als Expertin bzw. Experte in ihrem Berufsfeld tätig sein zu können. 2Die Absolventen haben somit ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen der Agrarwissenschaften
nachgewiesen und verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden in diesem Wissenschaftsbereich.
3 Sie sind zudem in der Lage ihr Wissen vertikal, horizontal und lateral zu vertiefen.
4 Ihr Wissen und Verstehen entspricht dem Stand der gängigen Fachliteratur.
5 Ein vertieftes Wissen in dem gewählten Forschungsschwerpunkt
auf dem aktuellen Stand der Forschung ist gewährleistet.
(5) Der Bachelor-Studiengang der Agrarwissenschaften qualifiziert auf naturwissenschaftlicher und wirtschaftswissenschaftlicher Basis für spezifische Handlungs- und Berufsfelder im Bereich der praktischen Landwirtschaft, der landwirtschaftlichen Beratung, der vor- und
nachgelagerten Bereiche der Landwirtschaft sowie der Agrar- und Umweltforschung.
(6) 1 Somit sind die Absolventen in der Lage ihr Wissen und Verstehen auf ihre zukünftige Tätigkeit oder ihren Beruf anzuwenden und Problemlösungen und Argumente im Fachgebiet Agrarwirtschaft zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.
2 Sie haben gelernt relevante Informationen zu sammeln, zu bewerten und zu interpretieren und daraus wissenschaftlich fundierte Urteile abzuleiten, die gesellschaftliche, wissenschaftliche und ethische Erkenntnisse berücksichtigen und können selbständig weiterführende Lernprozesse gestalten.
(7) 1 Das Studienprogramm qualifiziert für die Zulassung zum Masterstudiengang.
2 Näheres regelt die Studien- und Prüfungsordnung für das Masterprogramm Agrarwissenschaften.
(8) Agrarwissenschaftlerinnen und Agrarwissenschaftler sind überwiegend tätig
• in landwirtschaftlichen Betrieben,
• in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie in der Futtermittel- und der Landmaschinenindustrie, in der Saatgutbranche und in der chemischen Industrie
• in der Ernährungswirtschaft, z.B. in der Lebensmittelindustrie, dem Lebensmitteleinzelhandel oder in der Gastronomie,
• in anderen Dienstleistungsbranchen, z.B. in landwirtschaftlichen Beratungsfirmen, in Lohnunternehmen, in Qualitätssicherungs- und Zertifizierungsunternehmen,
• im öffentlichen Dienst, z.B. bei Landwirtschaftskammern,
• in der Entwicklungszusammenarbeit und in internationalen Organisationen,
• in Umweltschutz und Landschaftsgestaltung.
(9) Allgemeine und fachbezogene Ziele des Studiums sind u.a. der Erwerb
• von grundlegenden Kenntnissen der naturwissenschaftlichen und ökonomischen Erklärungsmodelle;
• von Kenntnissen der Grundlagen von wissenschaftlichen Methoden und Arbeitsweisen;
• der Fähigkeit, Daten des Agrarbereiches zu erfassen, darzustellen und auszuwerten;
• der Fähigkeit, agrarwissenschaftlich-analytische Labormethoden oder technische Verfahren oder qualitative und quantitative Erhebungsmethoden anzuwenden,
• praxisorientierter Interpretation von Ergebnissen;
• der Fähigkeit, agrarwissenschaftliche Literatur, Statistiken und sonstige Dokumentationen praxisbezogen zu verwenden und zu bewerten;
• der Fähigkeit zur schriftlichen, mündlichen und graphischen Darstellung von Untersuchungsergebnissen für die Praxis;
• und der Fähigkeit zur Arbeitsorganisation im Berufsumfeld.