§ 1 Aufgaben und Berufsfeld
Die Agrarwissenschaften mit ihren Teildisziplinen Agribusiness, Nutzpflanzenwissenschaften, Nutztierwissenschaften, Ressourcenmanagement sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften des Landbaus befassen sich mit den naturwissenschaftlichen Grundlagen, der Produktionstechnik und der ökonomischen und sozialen Struktur der Landwirtschaft sowie mit dem gegenwärtigen und künftigen Zustand der landwirtschaftlichen Produktion und ihren Auswirkungen auf Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt.
(1) Die Agrarwissenschaften liefern die wissenschaftlichen Grundlagen für die Analyse der Entwicklung im Agrarsektor und leisten somit den entscheidenden Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherung auf der Basis nachhaltiger Bewirtschaftungssysteme.
(2) Agrarwissenschaftlerinnen und Agrarwissenschaftler sind überwiegend tätig
· auf landwirtschaftlichen Betrieben,
· in der betriebswirtschaftlichen oder produktionstechnischen Spezialberatung,
· in vor- und nachgelagerten Bereichen, wie in der Futtermittel- oder in der Landmaschinenindustrie,
· in der Ernährungswirtschaft, z.B. in der Lebensmittelindustrie, dem Lebensmitteleinzelhandel oder in der Gastronomie,
· in anderen Dienstleistungsbranchen, z.B. als Sachverständige oder Sachverständiger, Lohnunternehmerin oder Lohnunternehmer, Zertifiziererin oder Zertifizierer,
· im öffentlichen Dienst, z.B. bei Landwirtschaftskammern,
· in internationalen Organisationen,
· in Umweltschutz und Landschaftsgestaltung,
· an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen.