Werkverträge
Willkommen auf der Seite zum Thema „Werk- und Dienstleistungsverträge“ der Universität Göttingen.
Die folgenden Ausführungen, Formulare, Hinweise und Aufstellungen sollen Sie bei der Beantragung eines Dienstleistungs- bzw. Werkvertrages unterstützen. Ein Kriterium für den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages, ist die erfolgsunabhängige Erbringung einer selbständigen oder fremdbestimmten Dienstleistung. Ein Werkvertrag dagegen zeichnet sich durch die erfolgsabhängige Herstellung eines Werkes oder einer Sache aus. Die Bezahlung erfolgt in der Regel erst nach Herbeiführung des bestimmten Erfolges.
Zur weiteren Unterscheidung der beiden Vertragsarten möchte ich auf die Informationen und Hilfen im Formular „Hinweise zum Abschluss von Dienstleistungs-/Werkverträgen“ im Formularcenter des Mitarbeiterportals aufmerksam machen. Dort finden Sie auch die folgenden Formulare:
- Antrag auf Erteilung eines Werkvertrages oder Dienstleistungsvertrages an Einzelpersonen
- Antrag auf Erteilung eines Werkvertrages oder Dienstleistungsvertrages mit ausländischen Vertragspartnern
- Prüfschema zur Scheinselbstständigkeit
- Positiv-/Negativliste
So übersenden Sie uns den ausgefüllten Antrag für einen Dienstleistungs-/Werkvertrag und die erforderlichen Unterlagen:
Sie können uns eine E-Mail mit den entsprechenden Formularen an die folgende Adresse senden werkvertraege@zvw.uni-goettingen.de oder
Sie laden die zuvor von Ihnen ausgefüllten Formulare im Kontaktformular hoch und übersenden uns diese auf diesem Weg.
Kontaktformular Werkvertrag