Studienqualitätsmittel


Allgemeines

Mit der Änderung des NHG wurden zum Wintersemester 2014/15 die Studienbeiträge abgeschafft und als Ersatz dafür Studienqualitätsmittel (SQM) eingeführt.

Diese Mittel sind für die Sicherung und Verbesserung der Qualität der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Das Land hat den Hochschulen die wegfallenden Studienbeiträge zu 100 Prozent ersetzt, die Mittel werden immer dynamisch an die Zahl der Studierenden angepasst.

Neu ist auch, dass das Präsidium im Einvernehmen mit der Studienqualitätskommission über die Verwendung entscheidet. Soweit die SQM pauschal auf die Fakultäten verteilt sind, tritt an die Stelle der Studienqualitätskommission die Studienkommission der Fakultät. Hier wird die Entscheidung vom Präsidium im Einvernehmen mit der Studienkommission - nach Stellungnahme des Fakultätsrates - getroffen. Das Nähere regelt die Grundordnung. Außerdem ist die Verwendungsdauer der Studienqualitätsmittel auf zwei Jahre begrenzt und eine Berichtspflicht jeweils zum 31.03. und 30.09. über die Verwendung der SQM in den vorangegangenen Semestern festgelegt worden.


Neuregelung für Anträge an dezentrale Studienqualitätsmittel (SQM)

SHK/WHK in LV und Tutorien
Anträge zur personellen Verstärkung in der Lehre sollen zukünftig aus dem Fakultätshaushalt finanziert werden. Dafür soll eine feste Budgetierung jeder Lehrveranstaltung (LV) eingeführt werden, in denen solche Bedarfe bestehen. Dadurch bedarf es zukünftig keiner gesonderten Antragstellung mehr. Der für eine LV erforderliche Mittelbedarf für Hilfskräfte oder Tutorien wird zukünftig nach einem einheitlichen Schlüssel berechnet und festgelegt. Dieser unterscheidet zwischen zwei Typen: a) den SHK/WHK zur Unterstützung von Übungen u.ä. in Form einer assistierenden Tätigkeit und b) den Tutorien, bei denen SHK/WHK eigenständige Lehrangebote zusätzlich zur Haupt-LV leisten wird. Das Budget für SHK/WHK wird auf Grundlage der Anzahl geleisteter Stunden oder der Anzahl betreuter Studierender multipliziert mit dem aktuellen Durchschnittsstundensatz für SHK/WHK festgelegt. Bei Tutorien werden die geleisteten Lehrstunden, sowie die Vorbereitungszeit zugrunde gelegt. Die für jede LV berechneten Mittel für Hilfskräfte bzw. Tutorien werden den Kostenstellen der jeweiligen Modulverantwortlichen zugewiesen. Bitte wenden Sie sich an Frau Dr. Würriehausen-Bürger.

Gastvorträge, Lehraufträge
Mittel für Gastvorträge und Lehraufträge werden von der Fakultät finanziert und nicht mehr über das SQM-Portal eingereicht. Anträge auf Gastvortragsmittel (außer Honorare) werden direkt an das Dekanat gerichtet. Dabei werden nur die Reisekosten erstattet. Honorare tragen die einladenden Departments bzw. Abteilungen. Anträge für Lehraufträge werden ausschließlich an das Studiendekanat gestellt und müssen über den Gremienweg bewilligt werden.

Lern- und Lehrmittel, Verbrauchsmaterial für Praktika
Diese Mittel können weiterhin über das SQM-Portal semesterweise (Fristen beachten!) beantragt werden.

Geräte, Bibliotheken
Gerätewünsche und SHK-Mittel für den Zugang zu Bibliotheken sind ab sofort über die Infrastrukturmittel der Departments zu finanzieren.

Software, CIP-Pool
Anträge sind zukünftig über die jeweiligen Infrastrukturmittel der Departments oder des Dekanats bzw. aus den CIP-Pool-Mitteln zu finanzieren.

Exkursionen
Anträge auf Exkursionsmittel werden weiterhin über das SQM-Portal gestellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Fakultätshaushalt.