Praktika für Outgoing Studierende - Erasmus+ (KA 131)

Klären Sie für sich zunächst folgende Fragen:

  • Handelt es sich um ein freiwilliges oder ein verpflichtendes Auslandspraktikum?
  • Wird mein Vorhaben von meiner Fakultät/meinem Seminar unterstützt?
  • Habe ich mindestens 60 Tage Zeit für ein Auslandspraktikum? Und wann ist ein passender Zeitraum?
  • Wann möchte ich ein Praktikum absolvieren: während des Studiums oder nach meiner Exmatrikulation?

Ihre Ansprechperson für Anerkennung von Praxisanteilen oder Ihr*e Erasmus+ Programmbeauftragte*r in der Fakultät/im Seminar steht Ihnen bei diesen Fragen zur Verfügung. Studierende des Lehramts können sich auch im Studiendekanat Lehrer*innenbildung informieren.

Branche – Unternehmen – Erfahrungen und Kenntnisse:

  • In welcher Branche/in welchem Arbeitsbereich möchte ich Erfahrungen sammeln?
  • Welche zusätzlichen Erfahrungen und Fähigkeiten sind wichtig für ein Auslandspraktikum? Was sollte ich mir im Vorfeld noch aneignen?
  • Was sollte ich für eine erfolgreiche Bewerbung in meinem Zielland beachten?
  • Welches Unternehmen oder welche Organisation kann mir ein förderfähiges Praktikum anbieten?

Einige Links für die Praktikumssuche:

Fremdsprachenkenntnisse:

  • Welche Sprachkenntnisse brauche ich? Welches Niveau sollte ich bis zum Praktikumsbeginn beherrschen?

Informieren Sie sich rechtzeitig bei der Zentralen Einrichtung für Sprachen und Schlüsselqualifikationen (ZESS) und nutzen Sie das große Angebot an Sprachkursen und Sprachzertifikaten.

Vorbereitung auf ein Leben in einer anderen Gesellschaft:

Weitere Informationen:

  • Der Bezug zum Studium bzw. zur zukünftigen beruflichen Berufsplanung muss klar ersichtlich sein.
  • Aufenthalte, die der Erstellung einer Abschlussarbeit dienen, sind nicht mit Erasmus+ KA 131 "Working E+xperience" förderfähig.
  • Die Fakultät bzw. der Studiengang unterstützt die Bewerbung und wird das Auslandspraktikum anerkennen.
  • Die Aufgaben, die Ihnen während des Praktikums von der aufnehmenden Einrichtung übertragen werden, müssen ein anspruchsvolles Niveau haben und sollten sich an der (Mit-)Arbeit an Projekten orientieren. Rein administrative Tätigkeiten, allgemeiner Kunden-Support, Auftragsabwicklung oder Dateneingabe sind z.B. nicht für eine Erasmus+ - Förderung vorgesehen.
  • Praktika bei EU-Institutionen und anderen EU-Einrichtungen (einschließlich spezialisierter Agenturen) sowie Einrichtungen, die EU-Programme verwalten, sind nicht förderfähig.
  • Bereits begonnene Praktika sind nicht rückwirkend förderbar.
  • Die aufnehmende Einrichtung hat eine Niederlassung in einem
    Erasmus+ KA 131 Programmland

    • Die 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern
    • Länder des Europäischen Wirtschaftsraums: Island, Liechtenstein und Norwegen
    • Assoziierte Partner der EU: Republik Nordmazedonien, Serbien, Türkei
    • Ein Praktikum in Deutschland ist nicht förderfähig.

  • Ihr Vorhaben erfüllt die o. g. Kriterien? Dann bewerben Sie sich doch um eine Erasmus+ KA 131 Förderung im Rahmen von „Working E+xperience“!

Das Projekt "Working E+xperience"

Regulär immatrikulierte Studierende der Universität Göttingen. Lehramtsstudierende, deren Schulpraktikum bis 31.05.2023 beendet sein wird, bewerben sich bitte im Projekt „Mix it“ (s. o.).

Erasmus Mundus Stipendiat*innen sind nicht antragsberechtigt.

Eine Förderung ist grundsätzlich ab dem ersten Hochschulsemester möglich. Wenn Sie allerdings im ersten Studienjahr ein Auslandspraktikum planen, sollten Sie bereits über erste berufliche Erfahrungen verfügen und dementsprechende Nachweise erbringen können.

Bewerbungen sind grundsätzlich fortlaufend möglich und können zu folgenden Fristen des Jahres eingereicht werden:

  • 15. Januar: Praktikumsbeginn ab 15. April
  • 15. März: Praktikumsbeginn ab 15. Juni
  • 15. Mai: Praktikumsbeginn ab 15. August
  • 15. Juli: Praktikumsbeginn ab 15. Oktober
  • 15. September: Praktikumsbeginn ab 15. Dezember
  • 15. November: Praktikumsbeginn ab 15. Februar
  • Eine Bewerbung für ein Praktikum, welches später als drei Monate nach Bewerbungstermin beginnt, ist grundsätzlich möglich, z. B. kann eine Bewerbung für ein Praktikum, welches zum 01. August beginnen soll, schon zum 15. Januar eingereicht werden.

    Die Evaluation der Bewerbungen und die Rückmeldung zur Auswertung erfolgen schnellstmöglich nach den o. g. Fristen per E-Mail an die Bewerber*innen.

    Registrieren Sie sich mit Ihrer @stud.uni-goettingen.de-Adresse im Erasmus+ KA 131 Portal und öffnen Sie das entsprechende Bewerbungsformular. Studierende, die bereits für eine frühere Mobilität einen Zugang zum Mobilitätsportal mit einer anderen Adresse anlegten, registrieren sich bitte wie beschrieben neu.

    Mit dem Online-Formular müssen Sie folgende Bewerbungsunterlagen einreichen:

  • Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung, die den ersten und letzten Arbeitstag sowie das Einsatzgebiet enthält (optionale Vorlage für ein Placement Offer)
  • Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (vgl. Ausschreibung; Hinweis für Studierende moderner Philologien oder englischsprachiger Studiengänge: Bitte laden Sie die Zulassung oder eine Immatrikualtionsbescheinigung hoch)
  • Immatrikulationsbescheinigung des Bewerbungssemesters
  • ggf. ein Nachweis über bereits erfolgte Erasmus+ Förderung während des aktuellen Studienzyklusses (z. B. durch das Certificate of Stay)

Nutzen Sie auch gerne unsere Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung.

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Abteilung Göttingen International (s. "Wann sind die Bewerbungsfristen?") fordern wir Sie auf, bis 6 Wochen vor Praktikumsbeginn ein vollständiges Learning Agreement for Traineeships über das Erasmus+ KA 131 Portal einzureichen. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Learning Agreement for Traineeships.

Die Ausschreibung enthält alle relevanten Informationen zu den allgemeinen Förder- und Bewerbungsvoraussetzungen und sollte unbedingt vor einer Bewerbung gelesen werden. Die Übersicht der Förderraten informiert über die jeweiligen Förderbedingungen. Bitte beachten Sie, dass der Aufenthaltszeitraum nicht zwangsläufig mit dem Förderzeitraum übereinstimmt. Beendete Ausschreibungen finden Sie hier.

Eine Erasmus+ Förderung ist keine Vollförderung, sondern ein Mobilitätszuschuss. Die Programmländer sind in drei Länderkategorien mit entsprechender Förderrate (hohe, mittlere, niedrige Lebenshaltungskosten) unterteilt:

# Ländergruppe Gruppe Rate pro finanziell gefördertem Monat (100%)
1 Ländergruppe 1 (höhere Lebenshaltungskosten) inkl. Top up für Praktika in Höhe von 150 Euro Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden 750 Euro
2 Ländergruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) inkl. Top up für Praktika in Höhe von 150 Euro Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern 690 Euro
3 Ländergruppe 3 (niedrigere Lebenshaltungskosten) inkl. Top up für Praktika in Höhe von 150 Euro Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn 640 Euro

Die Mittelverfügbarkeit ist grundsätzlich abhängig von den Projektmitteln (Drittmittel) sowie

  • der Anzahl der erfolgreichen Bewerbungen,
  • der Zielländer (Länderkategorien) sowie der Aufenthaltsdauer als auch
  • der Anzahl bewilligter Aufstockungsbeträge (Social Top up, Green Travel).

Erasmus+ KA 131 Praktikumsförderung: Call 2023

Es werden nur volle Monate gefördert. Ein voller Monat entspricht im Programm 30 Tage. Nicht finanziell geförderte Tage sind Zero Grant Tage. Die Mindestförderdauer eines Erasmus+ Praktikums beträgt 2 Monate (60 Tage) und die maximale Förderdauer ist auf maximal 10 Monate (300 Tage) begrenzt.

  • Die Fördervereinbarung, das sog. Grant Agreement, enthält die maximale Fördersumme für den Aufenthaltszeitraum vom ersten bis letzten Arbeitstag. Berechnungsgrundlage ist der geplante Aufenthaltszeitraum. Es werden nur volle Monate gefördert (1 Monat = 30 Tage).
  • Wenn die aufnehmende Einrichtung finanzielle Unterstützung und/oder Sachleistungen (z. B. Unterkunft, Verpflegung und Transport) in Höhe von mehr als 1.200 €/netto pro Monat bereitstellt, wird der gesamte Aufenthalt als Zero-Grant-Mobilität gefördert.
  • Sofern fristgerecht beantragt, wird ein Aufstockungsbetrag Social Top up bewilligt. Das Social Top up in Höhe von 250 Euro wird für die finanziell geförderten Monate bewilligt. Sollten mehr als ein Social Top up zutreffend sein, kann nur eines bewilligt werden. Der verbindliche Antrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung online zu stellen. Der Formularlink wird per Email gesendet. Verspätete Meldungen werden nicht akzeptiert.
  • Erfolgt die Hin- und Rückreise nachhaltig, kann ein Top up für Green Travel beantragt werden. Der verbindliche Antrag ist innerhalb von 5 Werktagen nach Aufforderung online zu stellen. Der Formularlink wird per Email gesendet. Verspätete Meldungen werden nicht akzeptiert.
  • Der tatsächliche Aufenthaltszeitraum wird am Ende des Aufenthaltes durch das Traineeship Certificate durch die Gasteinrichtung bestätigt.
  • Auszahlung der Förderung: Call 2023

    Die Auszahlung der finanziellen Förderung erfolgt in zwei Raten (75 % / 25 %). 75 % der maximalen Fördersumme werden zu Beginn des Aufenthaltes ausgezahlt, wenn

    • das vollständige Learning Agreement for Traineeship unterzeichnet (4 Unterschriften) vorliegt,
    • die Fördervereinbarung nebst Anlagen von beiden Parteien unterschrieben vorliegt,
    • der ggf. verpflichtende OLS-Sprachtest (s. auch Webseite) durchgeführt wurde,
    • die Immatrikulation des geförderten Semesters vorliegt (ggf. per Upload im Erasmus+ KA 131 Portal) und
    • die Ankunftsbestätigung der Praktikumseinrichtung im Erasmus+ KA 131 Portal der Abteilung Göttingen International als PDF-Dokument hochgeladen wurde (spätestens bis 5 Kalendertage nach Beginn des akademischen Aufenthaltes).

    Die restlichen 25 % der maximalen Fördersumme erhalten Sie nach Beendigung des Aufenthaltes, wenn bis spätestens 6 Wochen nach Ende des Praktikumaufenthaltes

    • das Traineeship Certificate (oder ein qualifizierendes Praktikumszeugnis) im Erasmus+ KA 131 Portal hochgeladen wurden als auch
    • der EU-Survey durchgeführt und der Erfahrungsbericht (Erasmus+ KA 131 Portal) online übermittelt wurden.

    Bei Nichteinhaltung der Fristen und/oder Einreichung der Pflichtdokumente behält sich die Abteilung Göttingen International vor, bereits gezahlte Fördermittel zurückzufordern.

    Änderungen der Aufenthaltsdauer und Verlängerung

    Änderungen den Aufenthalt betreffend sind der Abteilung Göttingen International unverzüglich mitteilen.

    • Änderungen des geplanten Startdatums bzw. des geplanten Enddatums sind unverzüglich an erasmus[at]@uni-goettingen.de zu melden.
    • Sollten Sie Ihren Aufenthalt nicht antreten können, füllen Sie umgehend nach der Entscheidung das im Mobilitätsportal hinterlegte Formular Erasmus+ KA 131 Studierendenmobilität - Annullierung oder Abbruch einer Mobilität aus und senden es ab.
    • Bitte füllen Sie umgehend das Formular Erasmus+ KA 131 Studierendenmobilität - Annullierung oder Abbruch einer Mobilität im Mobilitätsportal aus, wenn Sie Ihren bereits begonnenen Aufenthalt abbrechen müssen. Wir kommen auf Sie zu, um die Abwicklung Ihrer Förderung zu besprechen. Gerne stehen wir Ihnen auch für ein individuelles Gespräch zur Verfügung.
    • Eine Verlängerung eines geförderten Praktikums ist möglich, wenn die Änderungen bis 30 Tage (verbindliche Frist) vor Ablauf des ursprünglich geplanten Endes online gemeldet wird. Mit dem Formular muss das "Learning Agreement for Traineeships - Änderungen während des Praktikums" (Vorlage s. u.) eingereicht werden. Für Zugriff auf das Onlineformular melden Sie sich bitte rechzeitig beim Erasmus+ KA 131 Team. Eine Meldung der Verlängerung nur per E-Mail wird nicht akzeptiert. Eine Anpassung der Fördervereinbarung wird geprüft und ist abhängig von der Mittelverfügbarkeit. Bitte beachten Sie bei Verlängerungen über 6 Monate hinaus muss ein neues Learning Agreement for Traineeships eingereicht werden. Verwenden Sie in diesem Fall bitte die Vorlage, die Sie während des Bewerbungsprozesses erhalten haben. Eine Verlängerung der Förderung über 10 Monate (300 Tage) hinaus ist nicht möglich.
  • Ausschreibung: Erasmus+ KA 131 "Working E+xperience" für Aufenthalte ab 15.04.2025 bis 30.04.2026 (Call 2024) - Veröffentlichung im Herbst 2024

Teilnehmende müssen im Rahmen der Unterzeichnung der Förderzusage bestätigen, dass sie krankenversichert sind und für sie am Arbeitsplatz Unfall- und Haftpflichtversicherung bestehen. Sollte die aufnehmende Einrichtung keinen Versicherungsschutz anbieten, müssen diese Versicherung selbstständig abgeschossen werden. Darüber hinaus werden Unfall- und Haftpflichtversichungen für die Freizeit sowie Auslandskrankenschutz (inkl. Übernahme von Rücktransportkosten) dringend empfohlen.

Gesetzlich versicherte Studierende, die ein freiwilliges Praktikum mit Entgelt planen, sollten frühzeitig ihre Krankenversicherung kontaktieren.

Es wird empfohlen, sich frühzeitig um ausreichenden Versicherungsschutz zu kümmern.

  • Erasmus+ Key Action 131-Geförderte müssen an einen verpflichtenden Online-Sprachassessment teilnehmen. Dieser sogenannte "Online Language Support" (OLS) bietet Erasmus+ Geförderten verschiedene Möglichkeiten: Selbsteinschätzung der Sprachkenntnisse durch Sprachtests sowie Teilnahme an Sprachkursen in beliebig vielen Sprachen.
  • Das Assessment ersetzt nicht den einzureichenden Sprachnachweis.
  • Mit Erhalt einer Erasmus+ Förderzusage informiert die Abteilung Göttingen International bzw. eu|academy, wenn ein Online-Sprachassessment absolviert werden muss. Muttersprachler*innen sind vom verpflichtenden Test befreit.
  • Hinweis für Geförderte der Calls 2022 und 2023: Die Implementierung der neuen EU-Datenbank eu|academy für das verpflichtende Sprach-Assessment (sog. "OLS" - Online Language Support) verzögert sich. Vor diesem Hintergrund werden alle Erasmus+ Geförderten des Calls 2022 vom verpflichtenden OLS-Assessment befreit. Wir würden es jedoch begrüßen, wenn Sie das OLS-Assessement freiwillig absolvieren. Eine Mitteilung, sobald die OLS-Funktion vollumfänglich bereit steht, erfolgt per Mail. Unabhängig davon können Sie gerne schon das Angebot der „eu|academy“ auf freiwilliger Basis nutzen. Neben den virtuellen Sprachtests und -kursen werden auch Selbstlernkurse zu weiteren Themen wie z. B. „migration & intergration“ oder „cities, urban & regional development“ angeboten.

Kontakt:

Patricia Missler
Beratung Erasmus + KA 131 /
Outgoing Studierende (Studium & Praktika)


Von-Siebold-Straße 2
37075 Göttingen

Telefon: + 49 (0)551 39 21344
E-Mail: patricia.missler@uni-goettingen.de

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individuelle Beratung?

Bitte benutzen Sie den Usernamen und das Passwort Ihres Studierendenaccounts. Die Anmeldedomäne lautet ug-student\. Falls Sie Probleme bei der Anmeldung haben, wenden Sie sich bitte an den IT Support.

Erasmus+ Key Action 131 Team

E-Mail: erasmus@uni-goettingen.de
Telefon: + 49 (0)551 39 21306
+ 49 (0)551 39 21330

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