Sachkundenachweis Pflanzenschutz

Die Sachkunde für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie für die Beratung im Pflanzenschutz gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1–5 des Pflanzenschutzgesetzes kann durch den Erwerb der erforderlichen fachlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten entsprechend Anlage 1 Teil A–C der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung nachgewiesen werden. Dies setzt die erfolgreiche Teilnahme an den unten aufgeführten Bachelor-Modulen (einschließlich der jeweiligen Prüfungen) sowie den Abschluss des Bachelorstudiengangs Agrarwissenschaften an der Georg-August-Universität voraus:

  • Grundlagen der Phytomedizin
  • Spezielle Phytomedizin
  • Planzenschutz (Teilnahmepflicht an der Vorlesung! (Anwesenheitsliste))
  • Pflanzenschutztechnik

Im Falle eines bereits vorhandenen Sachkundenachweises kann die erfolgreiche Teilnahme an den oben genannten Kursen nicht als Weiterbildung anerkannt werden.

Bewerbungen sind – zusammen mit Kopien der erforderlichen Nachweise – an folgende Adresse zu senden:
  • Julia Kiefer, e-mail: julia.kiefer@uni-goettingen.de