Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Universität Göttingen
Mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wurden im Jahr 2006 vier europäische Gleichbehandlungsrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt.
Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen (§ 1 AGG).
Das AGG regelt die Ansprüche und Rechtsfolgen bei Diskriminierungen sowohl für das Arbeitsleben als auch für das Zivilrecht.
§ 13 AGG räumt Beschäftigten ein umfassendes Beschwerderecht in Bezug auf Diskriminierungen aufgrund der oben genannten Gründe ein. Diese können Sie an die Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz richten.
Haben Sie Fragen zu Benachteiligungen aufgrund der oben genannten Gründe oder sollten Sie von Diskriminierung betroffen sein, wenden Sie sich per Post an die nebenstehende Adresse.